Blechprofilroste: Neue DIN-Normen geben Planungssicherheit
Die im August 2007 veröffentlichten Anforderungsnormen für Blechprofilroste DIN 24531-2 und DIN 24537-7 sind nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Blechprofilroste, dem Branchenverband für die Hersteller von Profilrosten aus Stahl mit Sitz in Hagen, inzwischen im Markt eingeführt und dienen überwiegend als Grundlage für die Konstruktion und Planung von Blechprofilrosten im Industrie- und Anlagenbau.
Die DIN-Normen beschreiben Anforderungen für Blechprofilroste als Bodenbelag (DIN 24537-2) und als Stufen (DIN 24531-2), die in Anlagen der chemischen Industrie, der Automobilindustrie oder auch in Kraftwerken oder Abwasseranlagen eingesetzt werden. Je nach Einsatzbereich werden dabei Vorzugsmaße und Gewichte für schweißbaren Stahl, Edelstahl und Aluminium angegeben. Bei Blechprofilrosten handelt es sich um umgekantete Bleche, die meist als C-Profile (seltener als U-Profile) ausgeführt sind, mit einem in der Regel größeren Verhältnis von Länge zu Breite. Im Sinne der Rutschhemmung ist die Oberseite der Profilroste profiliert. Die Normen für Blechprofilroste legen verschiedene Anforderungen an z.B. Korrosionsschutz, Werkstoffgüten (Stahl, Edelstahl und Aluminium) sowie auch Rutschhemmung und Befestigung fest. Bei der Statik als Kernelement der Anforderungen wird Bezug auf die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 639 verwiesen.
Die Belastungstabellen nach RAL-GZ 639, die bereits 2001 veröffentlich worden, sind von den Mitgliedern der Gütegemeinschaft Blechprofilroste in der Arbeitsgemeinschaft Blechprofilroste erarbeitet wurden. Blechprofilroste mit dem Gütesiegel RAL-GZ 639 entsprechen damit bereits seit sieben Jahren den statischen Anforderungen, die jetzt durch die veröffentlichte DIN verbindlich einzuhalten sind. Gleiches gilt für die einzuhaltenden Toleranzen bei der Ausführung der Roste, die 1:1 von der RAL-GZ 639 übernommen worden sind. Für die RAL-Gütegemeinschaft Blechprofilroste ist die Anpassung der DIN an die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen als Erfolg zu werten. Darüber hinaus weist die DIN 24537-2 darauf hin, dass quadratische, aus Einzelrosten zusammengesetzte Elemente zu vermeiden sind, um das Verwechseln der Profilausrichtung zu verhindern.
Die statische Eigenschaft der Rostelemente ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Elemente quer zur Tragstabrichtung aufliegen. Diese Anforderung entfällt naturgegeben dann, wenn eine allseitige Auflagerung der Rostelemente gegeben ist. Bezüglich der Rutschhemmung verweisen die DIN-Normen auf die berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 181. Die Rutschhemmung, die durch Aufmörtelung der Rostoberfläche erzielt wird, muss danach zwischen den Bewertungsgruppen R 9 und R 13 liegen.