Public Manager
18.09.2024 | Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsorganisation

Quo Vadis Beteiligungssteuerung? KGSt veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Kommunalverwaltungen

Mit rund 20.000 Unternehmen in kommunalem Be-sitz ist das Beteiligungsmanagement ein zentrales Thema für Städte und Gemeinden. 50 bis 70 Prozent der kommunalen Daseinsvorsorgeleistung für Bürger:innen werden von kommunalen Beteiligungsunternehmen erbracht.

Ein neuer Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) beleuchtet das Themenfeld, indem er bereits erfolgte Ansätze und Handlungsvorschläge zur Beteiligungssteuerung aktualisiert, weiterentwickelt, ergänzt sowie neu denkt. Dies wird durch Beispiele aus der Praxis der Beteiligungssteuerung der Stadt Frankfurt am Main unterstützt.

Mit ihrem neuen Bericht 13/2024 aktualisiert und erweitert die KGSt ihre bisherigen Empfehlungen, schärft Begrifflichkeiten, aktualisiert bestehende Steuerungsinstrumente, beleuchtet die Rolle des Aufsichtsrates, auch unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und den Fachkräfteengpass.

"Wir haben die Instrumente eines modernen und effizienten Beteiligungsmanagements gemeinsam mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main kompakt und übersichtlich beschrieben", erläutert Tobias Middelhoff, Programmbereichsleiter Finanzmanagement der KGSt. "Dabei gehen wir auch auf neue Aspekte wie den Public Corporate Governance Kodex als übergeordneten Rahmen und die Rolle des Beteiligungsmanagements als Intermediär ein."

Dr. Klaus Effing, Vorstand der KGSt, ergänzt: "Insgesamt zeigt sich, dass die Beteiligungssteuerung trotz der steigenden Komplexität und Vielfalt kommunaler Aufgaben und den damit verbundenen finanziellen und technologischen Anforderungen auf einem guten Weg ist, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden."

Der KGSt-Bericht Nr. 13/2024 " Quo Vadis Beteiligungssteuerung? Up-date mit Blick auf die Erfahrungen der Stadt Frankfurt am Main" steht KGSt-Mitgliedern ab sofort unter folgendem Link zur Verfügung: siehe unten