Novellierung der TRGS 520: VKU begrüßt Anpassungen bei Fachkräften und Annahme von Lithium-Batterien
Der VKU begrüßt die Novellierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520), die die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle neu regelt. Die überarbeitete Fassung tritt ab sofort in Kraft. Sie berücksichtigt aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sowie Herausforderungen im Personaleinsatz.
Ein zentraler Aspekt der Überarbeitung betrifft Anforderungen an das Fachpersonal, die für die Annahme und Sortierung gefährlicher Abfälle in den Schadstoffannahmestellen zuständig sind, Hilfskräfte in ihre Tätigkeiten einweisen und beaufsichtigen.
Der VKU betont die Bedeutung der neuen Regelungen, gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel: „Es ist ein großer Fortschritt, dass nun auch Wertstoffmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ohne chemische Ausbildung, aber mit persönlicher Eignung, durch gezielte und intensive Schulungsmaßnahmen die nötige Fachkunde für den Umgang mit gefährlichen Abfällen erlangen können“, sagt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkeiter des Kommunalservice Jena. „Das schafft Flexibilität und hilft, Engpässe in bestimmten Regionen Deutschlands zu beheben.“
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle dreht sich um die Annahme von Lithiumbatterien in Schadstoffannahmestellen. Den gewählten Ansatz bewertet der VKU als pragmatisch. Für die Annahme von Lithium-Batterien in Schadstoffannahmestellen ist ausreichend, dass das Personal regelmäßig im Umgang mit Gefahrgut und insbesondere Lithiumbatterien geschult wird.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass jede Schadstoffannahmestelle ein Sicherheitskonzept für den Umgang mit Lithiumbatterien und möglichen Brandgefahren entwickelt. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Brandgefahren auf unseren Schadstoffannahmestellen zu minimieren“, so Feige.
Der VKU wird den Sammelstellen zeitnah ein Mustersicherheitskonzept zur Verfügung stellen, das individuell angepasst werden kann.