Aufbruch in die Zukunft: Kommunen setzen auf Agilität, um Herausforderungen zu meistern
Kommunen stehen vor einer neuen Ära, die von Komplexität und Dynamik geprägt ist. Doch mit dem neuen Bericht 5/2024 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird klar: Agilität ist ein Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderungen.
Der Bericht, verfasst von den Expert:innen Sophia Eich und Hendrik Ewens, beleuchtet die Bedeutung agiler Rahmenwerke und Methoden für Kommunalverwaltungen. Drei entscheidende Gründe werden herausgestellt, warum Kommunen sich dringend mit Agilität auseinandersetzen sollten:
1. Komplexe Herausforderungen meistern: In einer Welt, die von Globalisierung, Digitalisierung und hoher Krisendichte geprägt ist, bietet Agilität einen Weg, um mit dieser Komplexität erfolgreich umzugehen.
2. Nutzendenzentrierter Ansatz: Agilität setzt die Bedürfnisse der Nutzenden von Verwaltungsleistungen konsequent in den Mittelpunkt. Durch diese Perspektive werden Angebote passgenauer und die Zufriedenheit der Nutzenden gesteigert.
3. Steigerung der Arbeitgebendenattraktivität und Produktivität: Agile Arbeitsweisen führen zu einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeitenden und machen Verwaltungen zu attraktiveren Arbeitgebenden.
"Veränderung beginnt bei einzelnen Menschen und Teams, zieht sich dann über die Fachbereiche und kann schließlich die ganze Organisation erfassen", erklärt Klaus Effing, Vorstand der KGSt. "Wir ermutigen Kommunen, den Weg zu einer agileren Verwaltung zu beschreiten, um jetzt und auch in Zukunft leistungsfähig zu bleiben."
Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Einsatzgebiete für Agilität in Kommunen und skizziert ein inspirierendes Zukunftsbild einer agile(re)n Verwaltung. Kommunen, die bereit sind, die Herausforderungen anzunehmen und sich auf den Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltung zu machen, finden den KGSt ® -Bericht 5/2024 mit dem Titel "Agilität in der Kommunalverwaltung -Von Pionieren über agile Methoden bis zur (R)Evolution" im KGSt ®-Portal: siehe Link