Public Manager
03.07.2024 | Personalwesen, Verwaltungsmodernisierung

Effizienter handeln durch transparente Kostenkalkulation

Städte, Gemeinden und Kreise stehen täglich vor der Herausforderung, effizient zu wirtschaften und die Kosten im Blick zu behalten. Ein zentraler Faktor sind dabei die Arbeitsplatzkosten. Ob bei der Gebührenkalkulation, der Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen oder der Planung von Investitionsfolgekosten - die Kenntnis der Arbeitsplatzkosten ist von unschätzbarem Wert.

Sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei Make-or-Buy-Überlegungen sowie bei der Gestaltung von interkommunaler Zusammenarbeit und anderen Kooperationen. Zu den Arbeitsplatzkosten zählen nicht nur die reinen Personalkosten, sondern auch Sachkosten wie Raum- und IT-Kosten sowie Gemeinkosten für zentrale und dezentrale Dienstleistungen. Aus den jährlichen Gesamtkosten und der durchschnittlichen Arbeitszeit lassen sich zudem die Kosten pro Arbeitsstunde berechnen - eine wesentliche Information für viele Bereiche der Kommunalverwaltung.

Kommunalverwaltungen haben die Wahl zwischen pauschalen Werten oder einem differenzierten Verfahren auf Basis der eigenen Kosten- und Leistungsrechnung. Um die Kommunen bei der Ermittlung dieser Kosten zu unterstützen, bietet die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)ein vereinfachtes Verfahren an.

„Kommunen sollten die Expertise der KGSt nutzen, um die Kosten eines Arbeitsplatzes zu ermitteln“, empfiehlt KGSt-Vorstand Dr. Klaus Effing. „Auf der Grundlage der Pauschalen der KGSt können transparente und effiziente Entscheidungen zum Wohle der Kommune getroffen werden.“

KGSt-Mitglieder finden den aktuellen KGSt ®-Bericht "Kosten eines Arbeitsplatzes 2024/2025" (Berichtsnummer: 9/2024) im KGSt ®-Portal unter: siehe Link