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05.12.2024 | Abfallwirtschaft

Verpackungsverbrauch 2022 gesunken und Recyclingquote leicht gestiegen

Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2022 um 675.000 Tonnen auf 19 Millionen Tonnen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pro Kopf wurden damit knapp 10 Kilogramm weniger Verpackungen verbraucht.

Entwicklung des Verpackungsverbrauchs, Recyclingzuführungsmenge und der Recyclingquote Quelle: Umweltbundesamt / GVM

Entwicklung der Recyclingquoten nach Verpackungsabfallmaterialien 2019 - 2022 Quelle: Umweltbundesamt / GVM

Entwicklung des Verpackungsverbrauchs 2019 -2022 Quelle: Umweltbundesamt / GVM

Trotz des Rückgangs zeigen die Zahlen den zweithöchsten bisher ermittelten Wert und einen Anstieg um 18,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,6 Prozentpunkte und erreichte einen Wert von 68,5 Prozent, wie das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau mitteilte.

2022 sank der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Holz, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Papier. Vor allem bei Aluminium stieg er an. Der insgesamte Rückgang des Verpackungsverbrauchs ist neben konjunkturellen Faktoren und mäßigen Ernten, die zu geringeren Konservenabfüllungen führten, unter anderem auf eine Normalisierung des Palettenzukaufs – nach dem starken Anstieg in 2021 – und eine Abnahme der Einzelgewichte von Verpackungen zurückzuführen.

Leichter Anstieg der Recyclingquote
Im Jahr 2022 wurden mehr als zwei Drittel aller Verpackungen (68,5 Prozent) recycelt. Das ist ein leichter Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Papier, Kunststoff, Aluminium und Weißblech stiegen die Recyclingquoten. Rückgänge gab es hingegen bei Verpackungsabfällen aus Holz und Glas.

„Der aktuelle Bericht zeigt, dass wir beim Recycling von Verpackungsabfällen auf einem guten Weg sind. 2022 hat Deutschland bereits alle Zielvorgaben der Verpackungsrichtlinie für das Jahr 2025 erfüllt“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Bis 2030 müssen wir allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen muss die Recyclingquote weiter ausgebaut werden.“ Laut EU-Richtlinie ist in diesem Bereich eine Steigerung um 3,9 Prozentpunkte nötig.

Weiterhin Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen
Seit 1. Januar 2022 ist die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Auch wenn es insgesamt wieder einen Rückgang auf 2,9 Milliarden leichte Kunststofftragetaschen gab, wurden laut Bericht 2022 dennoch 389 Millionen Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, für die es keine Ausnahmen gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Impulshandel sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel.

Als mögliche Gründe hierfür nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende:

    Abgabe von Restbeständen auch als Folge der Corona-Pandemie
    Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (zu weite Auslegung der Bestimmungen, unter denen eine Abgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen weiterhin erlaubt ist)
    Einsatz von vermeintlichen „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten ist
    Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot
    Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot

Für die Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn Restbestände aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fällt in den Aufgabenbereich der für den Vollzug zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Weitere Informationen
Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Informationen zur Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.
 
Publikationen "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022": siehe Link