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05.12.2024 | Energie, Stadtplanung, Versorgungsnetze

Stellungnahme des AGFW zum Entwurf der AVBFernwärmeV-Novelle

Wärmewende auf Messers Schneide: Falsch verstandener Verbraucherschutz und Wahlkampfgeschenke gefährden Erreichen der Klimaziele in Deutschland

Der Fernwärme-Spitzenverband AGFW lehnt eine Fortführung der Novelle der AVBFernwärmeV zum jetzigen Zeitpunkt ab, so Geschäftsführer Werner Lutsch. Er äußert deutliche Kritik am Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums. „Der vorgelegte Entwurf wird der Lage, in der wir uns aktuell befinden, nicht im Mindesten gerecht. Sollte die Novelle in dieser Form erfolgen, steht die Wärmewende auf Messers Schneide. Wahlkampftaktische Erwägungen und falsch verstandener Verbraucherschutz bringen uns nicht weiter, wenn damit die Umsetzung der Energiewende insgesamt in Gefahr gerät.“ 

Denn genau das sei gerade der Fall, so Lutsch. „Beim Fernwärmegipfel im Juni 2023 war uns seitens der Bundesregierung avisiert worden, mit der Novelle der AVBFernwärmeV Investitionsanreize und Verbraucherrechte besser in Einklang zu bringen. Der vorliegende Referentenentwurf widmet sich jedoch einseitig der vermeintlichen Stärkung von Verbraucherrechten, versäumt es aber, die erforderlichen Investitionsanreize zu schaffen. Dies bewirkt ein Ungleichgewicht, das zur Folge hat, dass der Ausbau von Wärmenetzen nicht in Angriff genommen wird. Das können wir uns als Land nicht leisten – besonders vor dem Hintergrund notwendiger und ambitionierter Klimaziele.“ 

Der Verbandschef spricht sich dafür aus, die Novelle inmitten des angelaufenen Bundestagswahlkampfs ruhen zu lassen. „Nach wie vor ist eine Kernforderung der Fernwärmewirtschaft unerfüllt. Die Versorger müssen zur Umstellung ihrer Erzeugung auf klimaneutrale, moderne und nachhaltige Technologien Milliarden investieren. Dazu benötigen sie ein gesetzlich verankertes Preisanpassungsrecht.“ Andernfalls drohe ein Scheitern der Wärmewende, so Lutsch. 

Vor diesem Hintergrund setzt sich der AGFW dafür ein, dass sich die neue Bundesregierung mit der Novelle der AVBFernwärmeV beschäftigt. Nur auf diese Weise könne gewährleistet werden, dass eine ausgewogene und sachliche Befassung erfolge. „Wir sind es den Kunden und den Unternehmen gleichermaßen schuldig, den Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme weiter voranzutreiben. Dazu brauchen wir einen verlässlichen Rahmen und keine Schnellschüsse auf den letzten Metern.“