Public Manager
18.08.2024 | Allgemeine Meldungen

Bundesminister Cem Özdemir zur Einigung zum Bundeshaushalt 2025

Das Bundeskabinett hat am Freitagabend den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis 2028 im Umlaufverfahren beschlossen. Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir:

Cem Özdemir Bild: BMEL/Janine Schmitz/Photothek

„Die Einigung zum Haushalt für das kommende Jahr schafft Planungssicherheit für Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und unsere ländlichen Räume. Der Haushalt meines Hauses bleibt gegenüber dem ersten Kabinettsbeschluss vom 17. Juli unverändert – und das trotz der bekanntermaßen nicht gerade einfachen Gesamtgemengelage. Damit können wir zentrale und dringend notwendige Vorhaben, wie die finanzielle Förderung der tierhaltenden Betriebe beim Umbau der Tierhaltung, mit voller Kraft weiterfahren und es gibt keine Kürzungen bei der Agrarsozialpolitik. Auch bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, dem zentralen Instrument für die Stärkung der ländlichen Räume, bleiben die Mittel auf dem Niveau des Vorjahres. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil waren Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds unumgänglich, dennoch konnten wir auch bei der Förderung des Waldumbaus scharfe Einschnitte verhindern. Künftig stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds mit 100 Millionen pro Jahr annähernd auch die Mittel zur Verfügung, die in den letzten Jahren tatsächlich vor Ort abgerufen wurden.“
 
Zusammen mit dem Bundeshaushalt wurde auch der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) vom Bundeskabinett verabschiedet. Überschwemmungen und Frostschäden haben mehr als deutlich gezeigt, wie groß die Herausforderungen in der Klimakrise sind. Gleichzeitig sind die finanziellen Spielräume mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KTF begrenzt. Deswegen waren Anpassungen der Ausgabeansätze unumgänglich. Dennoch ist es mit dem nun getroffenen Beschluss gelungen, in wichtigen Zukunftsfragen für die Land- und Forstwirtschaft Planungssicherheit auf hohem Niveau zu schaffen.
 
Die Mittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung werden mit Bundesmitteln aus dem KTF in Höhe von bis zu 100 Millionen verstetigt. Damit liegt der Betrag fast auf dem Niveau, das in den letzten Jahren abgerufen wurde. Der Betrag wird noch durch Landesmittel aufgestockt. Waldbesitzende erhalten damit die finanzielle Sicherheit, um auf die Folgen des Klimawandels mit einer artenreichen und krisenfesten Baumartenmischung zu reagieren und so den Erhalt und die Nutzung der Wälder in Deutschland zu sichern.
 
Mit der jetzt erzielten Klarheit über die Mittelverwendung im KTF ist auch die Voraussetzung geschaffen, weitere Mittel für den Waldumbau noch in diesem Jahr freizugeben. Diese waren bislang mit Blick auf die bevorstehende Einigung vom BMF zurückgehalten worden. Zudem ist mit dem Beschluss des KTF auch sichergestellt, dass Landwirte, die sich im Aktionsprogramm Nationaler Klimaschutz engagieren wollen, zum Beispiel mit der wichtigen Wiedervernässung von Mooren, mit der erwarteten staatlichen Unterstützung rechnen können.
 
Die Finanzierung von Vorhaben zur Verringerung der Torfverwendung im Gartenbau wird für die kommenden Jahre ebenso sichergestellt wie die langfristige Finanzierung von Forschungs- und Modellvorhaben zum Moorbodenschutz. Gleiches gilt auch für Maßnahmen zur Emissionsminderung im Wirtschaftsdüngermanagement und zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, deren Finanzierung ebenfalls mit dem Wirtschaftsplan des KTF abgesichert wird.