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05.09.2023 | Energie

VKU fordert Hilfe für Betroffene der BMP-Greengas-Pleite

Nach der Insolvenz des deutschen Biogashändlers BMP Greengas schlägt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine befristete Ausnahmeregelung zum vorübergehenden Einsatz von fossilem Erdgas - anstelle von Biomethangas - bei der Strom- und Wärmeerzeugung vor.

Durch den Ausfall der von BMP Greengas vertraglich zugesagten Biomethan-Lieferungen droht zahlreichen Betreibern von Blockheizkraftwerken eine wirtschaftliche Notsituation, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing heute am Dienstag in Berlin. 

Der VKU schlägt eine Ergänzung des Paragraphen 25 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. „Um weitergehende wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und um dauerhafte Stilllegungen dieser betroffenen EEG-Anlagen zu vermeiden, muss den Anlagenbetreibern zugestanden werden, vorübergehend fossiles Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung einzusetzen“, sagte Liebing. Die Förderfähigkeit nach dem EEG solle in diesem Fall erhalten bleiben. Durch eine Gesetzesergänzung könnten die negativen Folgen der BMP-Greengas-Pleite bei den Kunden und damit für die Wärmewende abgefedert werden. 

Die Verärgerung bei kommunalen Energieversorgern ist nach der Insolvenz des Biogashändlers groß. Vielen Stadtwerken drohen hohe Schäden, wenn sie auf die von BMP Greengas zugesagten Biomethan-Lieferungen verzichten müssen. Mindestens 200 Millionen Euro Schadensrisiko stehen bei rund 50 Stadtwerken im Raum. Auch die bisherige Zurückhaltung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG – dem Mutterkonzern von BMP Greengas – und dem EnBW-Hauptaktionär, dem Land Baden-Württemberg, stößt bei den Anlagenbetreibern auf Unverständnis.  

„Die BMP-Greengas-Insolvenz hat das Potenzial, die Wärmewende auszubremsen. Betroffene Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten haben, und dies möglicherweise zulasten notwendiger Investitionen zum Erreichen der Klimaziele. Die Vorreiter der Wärmewende, die frühzeitig auf Biomethan gesetzt haben, werden bestraft“, kritisierte Liebing. Deshalb sei eine befristete Ergänzung des EEG nun ein wichtiges Signal für die betroffenen Unternehmen, um zumindest einen Teil des Schadens abzufedern.