VKU zu Ergebnissen des Koalitionsausschusses
Nach vielen Stunden Diskussion hat sich die Ampelregierung bei einigen ihrer größten Streitpunkte geeinigt. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) am heutigen Mittwoch:
„Die Koalition stellt mit ihrem so genannten Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung in vielen Punkten wichtige und richtige Weichen.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von strikten Verboten absehen will und mehr Flexibilität und Technologieoffenheit zeigt. Das stärkt die kommunale Wärmeplanung vor Ort und ermöglicht so eine effiziente Wärmewende. Nun kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes an.
Fixe Genehmigungsfristen und vereinfachte Prüfverfahren tragen sicherlich zu einem schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien bei. Zielführend ist auch, dass bei EE-Vorhaben innerhalb vorgeprüfter Gebiete („Go-to-Areas“) auf aufwändige Prüfungen verzichtet wird. Es ist sehr gut, dass die Bundesregierung diesen Ansatz dauerhaft etablieren will. Wir bewerten außerdem positiv, dass die Ampel die Spielräume der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie erweitern will.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung einen Vorschlag für einen Übergang von der nationalen CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zur europäischen CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr (ETS II) erarbeiten will und außerdem die Flexibilitätsoptionen der Lastenteilungsverordnung ausgenutzt werden sollen. Aus VKU-Sicht kommt es drauf an, dass die beteiligten Akteure sich frühzeitig auf die künftigen Rahmenbedingungen einstellen können. Der Übergang sollte möglichst aufwandsarm und ohne doppelte Berichtspflichten in beiden Systemen organsiert werden.
Es ist richtig, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung weiterhin dem Klima- und Transformationsfond zugutekommen. Allerdings muss die Förderung der klimaneutralen Wärmeversorgung deutlicher und hierbei insbesondere im urbanen Bestand in den Fokus rücken.
Die in dem Beschluss geforderte gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber zum „vorausschauenden Netzausbau“, damit im Jahr 2030 15 Millionen voll-elektrische Fahrzeuge reibungslos und komfortabel geladen werden können, darf sich nicht auf den gewünschten Hochlauf der Elektromobilität beschränken, sondern muss insbesondere auch den Anschluss der geplanten EE-Anlagen umfassen. Dies benötigt vor allem einen investitionsfreundlicheren Regulierungsrahmen für die Netzbetreiber.
Positiv ist auch die geplante Förderung von Sonderfahrzeugen. Für die kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe ist sie von herausragender Bedeutung, da gerade Müllfahrzeuge mit alternativen Antrieben mit hohen Anschaffungskosten verbunden sind.
Im Klimaschutzgesetz eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtrechnung anzusetzen, kann bei der Entwicklung langfristiger und ausgewogener Vermeidungsstrategien hilfreich sein. Dies kann auch das Risiko senken, dass in betroffenen Sektoren punktuell und sogar ineffizient reagiert wird. Aber: Eine Gesamtrechnung darf in keinem Fall dazu führen, dass sich einzelne Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, aus der Pflicht nehmen und sich auf andere Bereiche verlassen. Alle Sektoren müssen ihren erforderlichen Beitrag leisten und eigene Transformationsstrategien entwickeln und umsetzen.“