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11.07.2023 | Gebäudemanagement, Stadtplanung

BML lehnt Gesetzesinitiative des Bundesrates ab – „Wäre Todesstoß für junges Segment Micro-Living“

Der Bundesverband Micro-Living lehnt die von den Bundesländern Hamburg und Bremen ins Spiel gebrachte Gesetzesinitiative hinsichtlich einer Preisbremse für möblierten Wohnraum entschieden ab. „Das wäre der Todesstoß für das noch junge Segment Micro-Living und würde genau das Gegenteil bewirken, nämlich den Verlust von Wohnraum“, so der BML-Vorstandsvorsitzende Michael Vogt.

Michael Vogt, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Micro-Living (Bild: Bundesverband Micro-Living)

Auf Initiative der beiden Bundesländer hatte der Bundesrat vor Kurzem einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Anwendung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen und kurzzeitigen Mietverträgen sowie die Ausweisung eines gedeckelten Möblierungszuschlages vorsieht. „Unsere Mitgliedsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte, indem sie zielgruppenorientierte Angebote schaffen“ so Vogt. „Sie errichten und betreiben Studierendenwohnheime sowie Appartements für Young Professionals und Projektarbeiter. Diese sind genau auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppen ausgerichtet. Dadurch treten beispielsweise Studierende nicht in Konkurrenz mit jungen Familien auf dem klassischen Wohnungsmarkt.“ 

Würde der Gesetzentwurf vom Bundestag in der aktuellen Form beschlossen, hätte dies gravierende Auswirkungen auf das Marktsegment Micro-Living, so der BML-Vorstand. „Statt mehr Wohnungen für Studierende und Fachkräfte gäbe es auf einen Schlag ein deutlich geringeres Angebot. Die Baukosten bleiben hoch und müssen von den Unternehmen geschultert werden. Eine Senkung der möglichen Mieten hätte somit direkte Auswirkungen auf die Entstehung neuer Bauprojekte. Die insgesamt ohnehin rückgängigen Baufertigstellungen in Deutschland würden mit diesem Eingriff in die unternehmerische Freiheit weiter zurückgehen.“ 

Begrüßenswert sei die bislang erfolgte Bewertung des Gesetzesentwurfes durch Teile der Bundesregierung. „Wir teilen die Ansicht von Bundesjustizminister Buschmann, dass eine weitere Regulierung an dieser Stelle nicht zielführend ist. Wir müssen stattdessen an den Rahmenbedingungen arbeiten, damit künftig noch mehr studentischer Wohnraum in den Universitätsstädten und Ballungszentren entstehen kann.“ Dazu müssten die Förderkonditionen so angepasst werden, dass neben den Studierendenwerken auch andere Unternehmen davon profitierten.  

Nicht zuletzt sei es nötig, so Vogt, die Besonderheiten des Micro Livings insgesamt stärker bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. „Unser Marktsegment passt sich sehr dynamisch den veränderten Arbeits- und Lebensrealitäten nach der Corona-Pandemie an. Wir entwickeln Konzepte, die zu den Bedürfnissen unserer Zielgruppen passen, und sind sehr wandlungsfähig. Was wir jedoch unbedingt brauchen, sind verlässliche politische Rahmenbedingungen. Die aktuelle Gesetzesinitiative sendet hier genau das falsche Signal.“