83 % der Personen mit Blue Card leben nach fünf Jahren weiterhin in Deutschland
Von 2012 bis 2022 haben nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters fast 200 000 akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erstmalig eine Blue Card erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 83 % derjenigen, die diesen Aufenthaltstitel zwischen 2012 und 2017 erhielten, nach fünf Jahren weiterhin in Deutschland.
Im Vergleich zu internationalen Studierenden (55 %) weisen Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card nach fünf Jahren somit eine höhere Verbleibquote auf. Die Blue Card beziehungsweise Blaue Karte EU wurde 2012 für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eingeführt.
Nach fünf Jahren besitzt der Großteil der Blue Card-Inhaberinnen und -Inhaber eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
Knapp 68 900 Personen erhielten zwischen 2012 und 2017 erstmalig eine Blue Card. Die meisten von ihnen besaßen die indische Staatsangehörigkeit (22,4 %), gefolgt von Personen mit chinesischer (8,7 %) oder russischer (7,5 %) Staatsangehörigkeit.
Ein Großteil der Personen, die zwischen 2012 und 2017 erstmalig eine Blue Card erhalten haben, besaß nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (59,9 %). Weitere 11,3 % wurden eingebürgert, 9,0 % besaßen weiterhin eine Blue Card und 3,1 % besaßen einen anderen Aufenthaltstitel. 16,7 % lebten hingegen nicht mehr in Deutschland.
Rund ein Viertel der internationalen Studierenden besitzt nach zehn Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Im Vergleich zu Blue Card-Inhaberinnen und -Inhabern ist bei internationalen Studierenden die Verbleibquote geringer. Rund 219 600 internationale Studierende erhielten zwischen 2006 und 2012 erstmals einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Deutschland. Die meisten von ihnen hatten die chinesische Staatsangehörigkeit (19,6 %). Darauf folgen Personen mit amerikanischer (6,9 %) und russischer (6,4 %) Staatsangehörigkeit.
Nach fünf Jahren lebten 55 % der ehemaligen internationalen Studierenden weiterhin in Deutschland, nach zehn Jahren waren es noch 46 %. Darunter stellten diejenigen mit einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis sowie Eingebürgerte die größte Gruppe unter den weiterhin in Deutschland lebenden ehemaligen Studierenden dar. Demnach hatte rund ein Viertel (24,8 %) der ursprünglich 219 600 Studierenden nach zehn Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht durch die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis. Die zweitgrößte Gruppe bildeten Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken (5,7 %).