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02.08.2023 | Allgemeine Meldungen, Sanitär-Heizung-Klima

Causa BMP Greengas: VKU fordert Landesregierung zum Eingreifen auf

Das Amtsgericht Karlsruhe hat gegen den führenden deutschen Biogashändler BMP Greengas das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung („Schutzschirmverfahren“) eröffnet. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Das ist nicht nur ein Desaster für die Kunden von BMP-Greengas, es ist eine Pleite für die Energiewende, weil die Ziele der Wärmewende torpediert werden.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erhält BMP Greengas die Möglichkeit, sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Aus unserer Sicht zu Lasten vieler Stadtwerke. Die Vorreiter werden ausgebremst.

Es wird sich zeigen, welche Lieferverträge von BMP Greengas in welchem Umfang erfüllt werden und welche Lasten auf Stadtwerke zukommen werden. Sicher ist, dass sich veritable Lieferausfälle realisieren und der gesamte Markt nachhaltig gestört werden.

Insgesamt rechnen die BMP-Greengas-Kunden im Stadtwerkebereich - von denen der VKU Kenntnis hat - infolge der angekündigten Mengenkürzungen und Preiserhöhungen mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Dieses Geld fehlt dann für Investitionen in die neue Energiewelt und notwendige Transformation für die Klimaziele. Das ist ein verheerendes Signal für die Energiewende, dass es überhaupt so weit gekommen ist. Hier war eindeutig die baden-württembergische Landesregierung gefordert, Einfluss auf den Mutterkonzern EnBW zu nehmen, um diesen Schaden und den massiven Vertrauensverlust abzuwenden. Lieferausfall und Ersatzbeschaffung ziehen in der Regel eine Verteuerung für alle Kunden nach sich, die dann möglicherweise mit noch teureren staatlichen Abfederungen kompensiert werden müssen.

Die betroffenen Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten haben. Wir erwarten, dass die Eigentümer Verantwortung übernehmen: Gerade von einem öffentlichen Unternehmen und seinem Mehrheitseigner kann man dies zu Recht erwarten.“

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