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30.09.2022 | Gesundheitswesen und Hygiene, Krankenhaus

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2022 beträgt 6,07 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser).

Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2020/1. Halbjahr 2021) 6,07 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 6,10 % und für Sachkosten bei 6,04 %.

Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser sind auf dieser Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes nicht enthalten. Eine Gewichtung der Teilorientierungswerte erfolgte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern. Mit Berücksichtigung von Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in Krankenhäusern liegt der Orientierungswert für Krankenhäuser bei 6,10 %.