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26.11.2022 | Energie

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zu Preisbremsen / Kommentar vom VKU

Nach der Befassung im Bundeskabinett haben die Gesetzentwürfe zu den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas am Freitag entscheidende Verbesserungen erfahren.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

Die geplanten Preisbremsen sind richtig. Sie sind notwendig, um Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und wirksam finanziell zu entlasten. Der Kabinettsbeschluss dazu ist besser als vorherige Entwürfe, aber bleibt noch hinter den Erwartungen zurück. Einiges bleibt uneinheitlich - da sind die Entwürfe noch eine Baustelle. Immerhin wurden mit dem Kabinettsbeschluss mehrere unserer Kritikpunkte aufgegriffen. 

Positiv ist:

Benachteiligung von Stadtwerken aufgehoben

Wir begrüßen, dass die Benachteiligung von Stadtwerke aufgehoben wurde. Bisher schlossen die Gesetzentwürfe alle Unternehmen von den Preisbremsen aus, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt in der Energieerzeugung, -umwandlung oder -verteilung liegt. Diese Regelung war völlig willkürlich und hätte die kommunale Daseinsvorsorge gefährdet. Denn viele Stadtwerke kümmern sich vor Ort nicht nur um die Energieversorgung, sondern auch um die Wasserversorgung, den Öffentlichen Nachverkehr oder den Betrieb von Schwimmbädern. Wie von uns gefordert, bleiben nun ausschließlich Entnahmestellen, die der Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, von der Entlastung durch die Preisbremsen ausgenommen, 

Strompreisbremse: Rückwirkung machbar

Die Gesetzentwürfe beinhalten ein sehr komplexes Vorhaben mit extrem ambitioniertem Zeitplan. Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar. Hier zumindest sehen die Gesetze jetzt auch einheitliche Regelungen vor. Das darf in den weiteren Beratungen nicht in Frage gestellt werden. 

In zwei anderen zentralen Punkten bleibt unsere Kritik bestehen:

Streichung von vermiedenen Netznutzungsentgelten

Der im Gesetzentwurf geplante ersatzlose Entfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte (§120 EnWG und 18 StromNEV) ab nächstem Jahr ist reiner Unfug, weder durchdacht noch vorausschauend. Die Streichung dieser Entgelte für dezentrale Einspeisung gefährdet die Kalkulationsbasis zahlreicher kommunaler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und damit den Weiterbetrieb dieser dringend benötigten Anlagen. Die Unternehmen hatten mit den Erlösen kalkuliert und sehen sich nun mit einem Vertrauensbruch konfrontiert. Der geplante Eingriff sendet angesichts des dringend nötigen Zubaus an H2-ready KWK-Anlagen und des Ausbaus der Wärmenetze das völlig falsche Signal an Investoren. Wir bauen auf die parlamentarischen Beratungen, diese Fehlsteuerung zu korrigieren. 

Erlösabschöpfung befristen

Ein Irrweg bleibt aus unserer Sicht die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Abschöpfung von sogenannten Zufallserlösen. Wir begrüßen sehr, dass nun doch von einer rückwirkenden Abschöpfung ab September 2022 abgesehen wurde und der Starttermin auf den 1. Dezember 2022 gelegt werden soll. Als Schritt in die richtige Richtung bewerten wir ebenfalls die Laufzeitverkürzung bis höchstens zum 30. April 2024. Ein verlässliches Enddatum ist wichtig, um das Investitionsklima nicht noch mehr zu gefährden. Betreiber von Anlagen müssen weiterhin aufgrund von zu niedrig angesetzten Referenzkosten und Sicherheitszuschlägen eine Abschöpfung befürchten, selbst dann, wenn gar keine besonders hohen Gewinne entstehen. Das könnte vor allem die Biomasse- und Altholzanlagen betreffen, die mit massiven Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Wir fordern deshalb KWK, Biomasse, Abfall, Klärschlamm- beziehungsweise Klärgas, Grubengas und veredelte Braunkohleprodukte von der Erlösabschöpfung zu befreien. 

Außerdem sind bei Informationsfristen und Grundpreisregelungen noch etliche Dinge unklar und uneinheitlich geregelt. Hier sind die Gesetzentwürfe noch eine Baustelle, die im Parlament in Ordnung gebracht werden muss. 

Über die geplanten Gesetze zu den Preisebremsen werden Bundestag und Bundesrat voraussichtlich Mitte Dezember abstimmen.