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30.03.2022 | Abfallwirtschaft, Nachhaltigkeit

VKU-Statement zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zum Tübinger Einwegpfand

Im Rechtsstreit zur Einwegverpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Dies ist einer Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen, die Urteilsgründe liegen indes noch nicht vor. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der die kommunalen Entsorgungsbetriebe vertritt, dazu:

„Dass sich die Stadt Tübingen gegen McDonalds mit ihrer kommunalen Verpackungssteuer vor Gericht nicht durchsetzen konnte, ist zu bedauern. Allerdings hätte die Tübinger Lösung in der Praxis wohl zu einem Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Steuersatzungen geführt. Wir würden daher gerade jetzt eine bundesweite Lösung begrüßen, wie sie das Umweltministerium mit dem Gesetz für einen Einwegkunststofffonds in der letzten Woche vorgelegt hat. Ein bundesweiter Einwegkunststofffonds hat den Vorteil, dass die finanzielle Beteiligung der Hersteller an den Reinigungskosten gezielt denjenigen zugutekommt, die vor Ort die Reinigungsleistungen erbringen. Littering ist ein bundesweites Problem und sollte daher auch vom Bundesgesetzgeber angepackt werden. Wichtig ist es natürlich nun, dass der Einwegkunststofffonds ab 2023 auch ausreichend von den Herstellern finanziert wird.“