Public Manager
08.03.2022 | Allgemeine Meldungen, Gebäudemanagement

​Leerstehende Wohnungen zeitweise für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen

​In einem gemeinsamen Appell richten sich der VDIV Deutschland und seine Landesverbände, darunter der Verband der Immobilienverwalter Hessen, an Verwalter und Eigentümer. Nach langer Zeit herrsche wieder Krieg in Europa. Eine furchtbare Katastrophe habe die Menschen in der Ukraine unvorbereitet und leidvoll getroffen. Aktuell benötigten die Menschen, die aus der Ukraine fliehen, Hilfe – einen Platz zum Ankommen und zum Übernachten:

 Zimmer, Wohnungen, Schlafmöglichkeiten auf Zeit, möbliert oder unmöbliert. Der VDIV Deutschland und seine Landesverbände rufen daher auch die Verwalterinnen und Verwalter in Hessen, hier besonders die Sondereigentums-Verwalter, dazu auf, ihre Eigentümer anzusprechen, ob leerstehende Wohnungen für Geflüchtete bereitgestellt werden dürfen.  

Im Austausch mit den Kommunen oder karitativen Einrichtungen vor Ort könne der Bedarf ermittelt und den Menschen so in Zeiten großer Not beigestanden werden.

Das starke Netzwerk der Wohnungs- und Hauseigentümer sowie der Verwalterinnen und Verwalter könne einen Beitrag leisten, Menschen unterzubringen und ihnen Schutz zu bieten. „Auch wenn die meisten Geflüchteten derzeit in Berlin ankommen, wird auch auf Hessen im Rahmen der Verteilung auf die Bundesländer erhöhter Wohnraumbedarf zukommen“, so Werner Merkel Vorsitzender des VDIV Hessen. „Wir bitten daher auch unsere Mitglieder, die bestehenden Möglichkeiten zu prüfen.“