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16.06.2022 | Abfallwirtschaft, Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität

VKU begrüßt 2. Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums für kommunale Fuhrparks

Gestern veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen zweiten Förderaufruf, der sich ausschließlich an die Kommunen richtet. Der Verband kommunaler Unternehmen hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch kommunale Entsorgungsunternehmen in Förderaufrufen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Neubeschaffung emissionsarmer kommunaler Fuhrparks berücksichtigt werden sollen.

„Wir begrüßen sehr, dass nun mit dem zweiten Förderaufruf eine Lücke geschlossen wird. Von der ersten Förderungsmöglichkeit waren die Nutzfahrzeuge kommunaler Entsorgungsunternehmen und die dazugehörige betriebliche Tank- und Ladeinfrastruktur ausgeschlossen“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vize-Präsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, anlässlich der Veröffentlichung des überarbeiteten Förderaufrufs. „Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass dieser zweite Förderaufruf sich nun direkt an die Kommunen richtet und den kommunalen Entsorgungsunternehmen ermöglicht, auch von einer Förderung zu profitieren.“

Laut dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, müssen zehn Prozent der neubeschafften schweren Nutzfahrzeuge (mehr als 3,5 Tonnen) in kommunalen Unternehmen saubere Antriebe haben.

„Wir stellen sehr engagiert unsere Fuhrparks auf saubere Antriebe um. Da diese aber sehr teuer sind, stellt uns die Neuanschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge als kommunale Familie vor eine große finanzielle Herausforderung“, so Hasenkamp weiter. „Diesen zweiten Aufruf finden wir deswegen sehr gelungen, denn er unterstützt uns bei der Umrüstung unserer Fuhrparks in Richtung auf eine emissionsfreie Fahrzeugflotte. Wir möchten daher alle Mitgliedsunternehmen ausdrücklich ermuntern, einen Förderantrag zu stellen.“

Gefördert werden Vorhaben ab 25.000 Euro und bis zu 500.000 Euro (brutto) pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Im ersten Förderaufruf zur „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge“ (Richtlinie KsNI) vom 2. August 2021 hatten kommunale Unternehmen – überwiegend Abfallwirtschaftsunternehmen – verschiedene Förderanträge eingebracht. In den Antragsprüfungsverfahren wurden jedoch die Besonderheiten im Alltagseinsatz von Müllfahrzeugen, die vorwiegend im Stop and Go-Betrieb unterwegs sind, nicht ausreichend berücksichtigt. 

Veranstaltungshinweis:

In einem Online-Seminar am 21. Juni 2022, um 13 Uhr, informieren der Projektträger Jülich und die NOW GmbH detailliert über die Inhalte des neuen Förderaufrufs. Anschließend gibt es noch eine Frage-Antwort-Runde. Hier können Sie sich dazu anmelden.

Der Projektträger Jülich (PTJ) berät zu allen Fragen der Antragstellung:

per E-Mail an: ptj-evi2-emob(at)fz-juelich.de

telefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr): 030 20199-3500

Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät Sie bei Fragen zur Programmbegleitung (Begleitforschung und zentrales Datenmonitoring):

per E-Mail an: elektromobilitaet(at)now-gmbh.de

telefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr): 030 3116116-750