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22.06.2022 | Beleuchtung, Gebäudemanagement

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Gute Lichtplanung ist normgerecht

Ein Blick in zahlreiche Betriebe, Werkstätten und Büros offenbart – viele Lichtanlagen sind veraltet. Für ihre Modernisierung sprechen gute Gründe: Die Energiepreise steigen, konventionelle Lampen verschwinden mehr und mehr vom Markt, und der Bund unterstützt eine energetische Sanierung.

LED-Systemleuchten spielen in Kombination mit Lichtmanagement ihre Stärken aus: Steuerung über Sensoren für maximale Energieeffizienz, Überwachung via Cloud und vorausschauende Wartung. (Foto: licht.de/Trilux)

Die Planung neuer und bestehender Beleuchtungslösungen ist eine komplexe Aufgabe: Im Mittelpunkt muss dabei stets der Mensch mit seinen visuellen, emotionalen und biologischen Bedürfnissen am Arbeitsplatz stehen und das Ziel, besseres Licht für beste Arbeitsergebnisse zu kreieren.

Für jede Arbeitsaufgabe das richtige Licht

Jede Tätigkeit erfordert andere Lichtverhältnisse, sei es das Fräsen, die Arbeit am Bildschirm oder eine medizinische Untersuchung, um nur einige Beispiele zu nennen. Die grundsätzlichen Anforderungen beschreibt DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“. Sie ist vermutlich die meist genutzte Beleuchtungsnorm in Europa. Ihre konsequente Anwendung ergibt deutlich besseres Licht an jedem Arbeitsplatz.

Planer entwickeln innovative Konzepte

Die 2021 veröffentlichte Arbeitsstättennorm nennt Mindestanforderungen bei verschiedenen Tätigkeiten und deren spezielle Ansprüche. Sie geht auch auf Situationen ein, die eine weitere Anpassung der Beleuchtung erfordern – etwa wenn viele Mitarbeiter im Team älter sind und mehr Helligkeit brauchen oder Arbeitsaufgaben ungewöhnlich lange dauern. Auch für solche Fälle liefert die Norm modifizierte Werte. Sie enthält zudem eine Anleitung für die Lichtplanung, in der alle weiteren Aspekte behandelt werden: etwa Leuchtdichteverteilung, Lichtrichtung, Farbwiedergabe, Lichtfarbe und Flimmern der Lichtquellen. Bei der Planung müssen zudem die Verordnung für Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) beachtet werden.

Energieeffizienz senkt Kosten

Zu den Anforderungen an eine Beleuchtungsanlage zählt heute ein geringer Energieverbrauch. Gute Planung, effiziente Lichttechnik und intelligente Lichtsteuerung schonen die Umwelt, senken Betriebskosten und tragen zum Geschäftserfolg bei: Werden alle Potenziale ausgeschöpft, sind Energieeinsparungen von bis zu 80 Prozent möglich.

Staatliche Förderung nutzen

Gebäude sind Dreh- und Angelpunkt der Energiewende – ihr Einsparpotenzial ist enorm. Deswegen sind Sanierungen auch politisch gewünscht und werden finanziell unterstützt:

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 20 Prozent für Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden
    25 bis 40 Prozent für Kommunen und kommunale Unternehmen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
    Zinsgünstige Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wer jetzt in neue Beleuchtung investiert, ebnet den Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland, senkt zugleich Betriebskosten und Wartungsaufwand und fördert das Wohlbefinden und die Schaffenskraft seiner Mitarbeitenden.