Beihilfen für Beamte und Versorgungsempfänger
9,77 Milliarden Euro: So hoch war die Gesamtsumme an Beihilfen, die staatliche Variante der Krankenversicherung, 2020, die bundesweit an die Empfänger ausgezahlt wurde. Nach 8,94 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist das ein Anstieg von 9,3 Prozent, 2019 betrug die Summe 9,47 Milliarden Euro.
In welchen Bundesländern die Beihilfe am höchsten ist und wo Empfänger am meisten erhalten, hat der digitale private Krankenversicherer ottonova herausgefunden. Dafür wurden die ausgezahlten Beihilfe-Beträge pro Empfänger der Jahre 2018 bis 2020 ermittelt und miteinander verglichen.
Beihilfe bekommt, wer Dienstbezüge erhält. Das Beihilferecht gilt daher für Bundesbeamte, Landesbeamte, Referendare und Beamtenanwärter. Der Staat ist grundsätzlich für das Wohl seiner Beamten verantwortlich. Das gilt insbesondere in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Die Beihilfe stellt insofern die staatliche Variante der Krankenversicherung dar.
In Rheinland-Pfalz sind die Pro-Kopf-Ausgaben am höchsten
Mit Blick auf die Beihilfen pro Empfänger zeigt sich, dass die Rheinland-Pfälzer am meisten von der finanziellen Unterstützung profitieren: 5.130 Euro Beihilfe jährlich sind 2020 in den Südwesten geflossen, womit das Bundesland die Liste der höchsten Beihilfen pro Kopf anführt. Auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern sind die Abgaben mit 4.700 und 4.500 Euro im Jahr besonders hoch. Die Top Fünf komplettieren das Saarland und Niedersachsen, wo Beamte und Versorgungsempfänger 2020 4.460 bzw. 4.130 Euro bekommen haben.
Weniger hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben in Bremen: Mit lediglich 1.420 Euro bildet der Stadtstaat im Norden das Schlusslicht. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Unterstützung in Rheinland-Pfalz ist 3,6-mal so hoch. Auch in Thüringen und Sachsen fallen die Beihilfen pro Person eher mäßig aus: 2.085 bzw. 2.615 Euro beträgt die Summe in den beiden Ländern, in Sachsen-Anhalt ist es nur etwas mehr (2.770 Euro).
Beihilfen pro Person im Schnitt um 5,3 Prozent gestiegen
Obwohl die Bremer besonders wenig bekommen, ist der jährliche Anstieg seit 2018 einer der höchsten: Um 14,5 Prozent sind die durchschnittlichen Beihilfen pro Kopf gestiegen. Größer ist der Anstieg nur in Brandenburg mit 15 Prozent, auch die Berliner bekommen mehr als 2018 (11,6 Prozent). Geringer ist die Differenz hingegen in Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent). In Baden-Württemberg und Hessen ist die Summe pro Berechtigten sogar gesunken (-0,1 bzw. -5,1 Prozent). Im Durchschnitt sind die Beihilfen seit 2018 um 5,3 Prozent angestiegen.
So hoch fallen die Gesamtsummen pro Bundesland aus
2,52 Milliarden Euro wurden 2020 in Nordrhein-Westfalen an die Empfänger ausgezahlt, 1,82 bzw. 1,52 Milliarden Euro sind es in Bayern und Baden-Württemberg. Weit oben finden sich auch Niedersachsen und Hessen wieder, wo 961 bzw. 693,5 Millionen Euro geflossen sind. Niedriger fallen die Gesamtsummen in den neuen Bundesländern aus: Brandenburgs und Thüringens Beihilfeberechtigte erhielten 2020 135,3 bzw. 114,5 Millionen Euro, in Sachsen-Anhalt sind es 101,3 Millionen Euro. Noch weniger hat Bremen mit 68,5 Millionen Euro bekommen, das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern (68,4 Millionen Euro).
Höchste Zuwächse in Sachsen, Brandenburg und Thüringen
Auch wenn die neuen Bundesländer insgesamt eine vergleichsweise niedrige Summe an Beihilfen auszahlen, geht der Trend deutlich nach oben. Von 2018 bis 2020 ist die Summe in Sachsen um 26,3 Prozent gestiegen, 21,1 bzw. 17,3 Prozent sind es in Brandenburg und Thüringen. Gefolgt werden die Länder von Bremen und Rheinland-Pfalz mit einem Plus von 16,1 bzw. 13 Prozent.
Kleiner ist die Veränderung in Niedersachsen und im Saarland mit einem Anstieg von 9,1 bzw. 5,9 Prozent. Auch die Baden-Württemberger verzeichnen nur einen geringen Anstieg von 4,7 Prozent, in Hessen sind die Ausgaben sogar leicht zurückgegangen (-1,3 Prozent). Im Schnitt haben sich die Gesamtsummen der Beihilfen um 9,3 Prozent erhöht.
Die gesamte Untersuchung finden Sie unter: siehe 2. Link
Über die Untersuchung
Für die Ermittlung wurde die Anzahl der Beamten sowie der Versorgungsempfänger und die Höhe der Beihilfen von 2018 bis 2020 ermittelt und je nach Bundesland miteinander verglichen. In die Berechnung fließen sowohl die Beiträge für aktive Beamte, Ruhestandsbeamte als auch die Beiträge für Versorgungsempfänger ein. Die Beihilfe enthält auch die Kosten für Heilfürsorge. Die Anzahl von aktiven Beamten sowie sämtlichen Versorgungsempfängern inklusive Verwitweten fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Für Hamburg gibt es keine offiziellen Daten zur Beihilfe.