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26.01.2022 | Digitalisierung

Empfehlungen des Statistischen Beirats für die 20. Legislaturperiode

Register modernisieren und ausbauen, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und dazu verlässliche rechtliche Grundlagen schaffen – dies sind die zentralen Punkte aus den Empfehlungen des Statischen Beirats für die 20. Legislaturperiode. Der Statistische Beirat ist das Gremium der Nutzenden, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik.

Statistisches Bundesamt in Wiesbaden (Bild: Destatis)

„Die Corona-Pandemie hat wie kaum ein Ereignis zuvor den Bedarf an aktuellen, vertrauenswürdigen und steuerungsrelevanten Informationen aufgezeigt. Sie hat aber auch deutlich gemacht, wo Daten fehlen oder deren Verknüpfung optimiert werden muss“, so Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Vizepräsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen und Vorsitzender des Beirats. „Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder benötigen dafür klare rechtliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel bei der Nutzung neuer digitaler Datenquellen“.

Durch die Digitalisierung weiter Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft haben sich die Anforderungen an die amtliche Statistik erheblich geändert. Gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder entwickelt das Statistische Bundesamt (Destatis) das statistische Programm, die Prozesse der Statistikproduktion sowie die Datenqualität daher stetig weiter.

Der Statistische Beirat hat zur Sicherstellung einer konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und der Potenziale von Registern folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • Das Statistische Programm muss stärker auf die Informationsbedarfe der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sein. Damit die amtliche Statistik schnell und flexibel auf neue Informationsbedarfe reagieren können, muss unter anderem der Rechtsrahmen zur vereinfachten Nutzung neuer digitaler Daten fortentwickelt werden.
  • Im Hinblick auf die Optimierung der Statistikproduktion unterstreicht der Statistische Beirat die Bedeutung der konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, Ausbau einer anforderungsgerechten IT-Infrastruktur und den Einsatz von modernen KI-Verfahren sowie der Cloud-Technologie.
  • Um die Veröffentlichung qualitativ hochwertiger Informationen bei gleichzeitiger Bürokratieentlastung der Auskunftgebenden konsequent fortzuführen, bekräftigt der Statistische Beirat die Notwendigkeit, Register auf- und auszubauen und für die amtliche Statistik nutzbar zu machen.

Zur Umsetzung der Empfehlungen des Statistischen Beirats für die Jahre 2022 bis 2026 muss der Rechtsrahmen über einzelstatistische Zwecke hinaus fortentwickelt und Rechtssicherheit in Bezug auf neue Erhebungsräume und Erhebungsmethoden geschaffen werden. So bietet die Digitalisierung eine Chance für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der amtlichen Statistik.  

Der Statische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzerinnen und Nutzer, Befragten und Produzierenden der Bundesstatistik. Er hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten und die Belange der Nutzerinnen und Nutzer der Bundesstatistik zu vertreten.