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01.12.2022 | Allgemeine Meldungen, Personalwesen

Steffi Lemke beruft Sachverständigenrat für Verbraucherfragen neu

Zum 1. Dezember 2022 hat Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) neu eingesetzt. In den kommenden vier Jahren beraten die neun Mitglieder des interdisziplinär besetzten Gremiums das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Fragen der Verbraucherpolitik.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler)

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „In diesen Zeiten, in denen die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise viele Menschen stark belasten, ist kluge Verbraucherschutzpolitik umso wichtiger. Ich freue mich, dass uns auch in Zukunft renommierte Expertinnen und Experten beim Verbraucherschutz beraten werden. Der Verbraucherrat leistet mit seiner praxisnahen und wissenschaftlich fundierten Arbeit einen ganz wichtigen Beitrag. Er zeigt, welche Erwartungen Verbraucherinnen und Verbraucher haben und weist darauf hin, wo Handlungsbedarf besteht. Der Sachverständigenrat hat bereits in der Vergangenheit die Schnittstellen von Verbraucherpolitik und Nachhaltigkeit und auch soziale Aspekte in den Blick genommen. Diese Ansätze sind mir auch in Zukunft besonders wichtig.“

Seit 2014 unterstützt der Sachverständigenrat das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik. Zu den Aufgaben gehört es, das BMUV evidenzbasiert zu verbraucherbezogenen Themen zu beraten, Handlungsempfehlungen zu entwickeln und die Öffentlichkeit zu informieren.

Mit seinen Veröffentlichungen hebt der Rat immer wieder frühzeitig Themen auf die Agenda, die für den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Relevanz sind. Hierzu zählten in der Vergangenheit neben einem Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderen auch Arbeiten zu den Themen Verbraucher-Scoring, Plattformregulierung, Versicherungspflicht für Naturgefahren, zur sozialen Dimension der CO2-Bepreisung und zum Recht auf Reparatur.

Dem Rat gehören neben sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Praxis aus Wirtschaft und Verbraucherberatung an. 

Folgende Personen wurden zum 1. Dezember 2022 für vier Jahre berufen:

Philipp Andree, Geschäftsführer Klimaschutz-Unternehmen e. V.

Prof. Dr. Nina Baur, Technische Universität Berlin

Prof. Dr. Christoph Busch, Universität Osnabrück

Prof. Dr. Oliver Büttner, Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Veronika Grimm, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern

Prof. Dr. Peter Kenning, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Prof. Dr. Christa Liedtke, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Bergische Universität Wuppertal

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 

Da die Sachverständigen nur einmal wiederberufen werden können und die Praxisvertreter*innen in der Regel zu jeder Periode neu berufen werden, scheiden Prof. Dr. Dr. h.c. Gert G. Wagner, Prof. Dr. Dr. hc. Hans-Wolfgang Micklitz, Susanne Dehmel und Sven Scharioth aus dem Sachverständigenrat aus.

„Ich danke den ausscheidenden Mitgliedern ganz herzlich für ihr intensives Engagement im Sachverständigenrat. Sie haben die Verbraucherpolitik der Bundesregierung mit ihren Impulsen sehr bereichert. Ich freue mich, wenn der Kontakt zum Sachverständigenrat erhalten bleibt“, so Bundesministerin Lemke.