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21.12.2022 | Beleuchtung, Energie, Stadtplanung

Glauber: Fortschreibung der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz soll CO2-Einsparung erhöhen

Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie "Kommunaler Klimaschutz" wird der Klimaschutz vor Ort weiter gestärkt. Insgesamt rund 5,4 Millionen Euro werden dafür im nächsten Jahr bereitgestellt.

Bild: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute bei einem Ortstermin zur symbolischen Inbetriebnahme der 400.000sten LED-Leuchte im Netz der Bayernwerk Netz GmbH in Igensdorf (Landkreis Forchheim): "Mit unserem neuen Klimaschutzgesetz 2.0 haben wir ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bayern soll bis 2040 klimaneutral werden. Klimaschutz beginnt vor Ort in den Kommunen. Was dort passiert, kommt unmittelbar bei den Menschen an. Ob Energieeinsparung oder Umstellung auf erneuerbare Energien, der Freistaat unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Klimaschutz ist ein Mitmach-Projekt. Gemeinsam werden wir den Klimawandel meistern."

In den Kommunen gibt es ein enormes Potenzial zur Einsparung von CO2, zum Beispiel bei der Straßenbeleuchtung: Für die Beleuchtung von Straßen wird in Deutschland jährlich so viel Strom verbraucht wie für eine Million Haushalte. Eine Modernisierung der Beleuchtung reduziert den Energieverbrauch um bis zu 80 Prozent. 

Um die Kommunen bei der Umstellung auf energiesparende LED-Leuchten noch besser zu unterstützen, wurden die Fördermöglichkeiten unter anderem zur Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungen weiter ausgebaut. Gemeinsam mit der Förderung des Bundes sind ab 2023 für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im kommunalen Eigentum bis zu 90 Prozent Förderung möglich. Zuwendungsempfänger der Förderrichtlinie sind insbesondere kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen. Auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen. 

Die Fortschreibung der Richtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) ist Teil des Klimaschutzprogramms 2050. Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms insbesondere Klimaanpassungsvorhaben, Mobilitätskonzepte und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz in den Landkreisen (sogenannte Klimaschutzlotsen). 

Die Richtlinie KommKlimaFöR sowie Antragsunterlagen sind verfügbar über folgenden Link: siehe unten