BMUV-Zitat: Christiane Rohleder zum EU-Umweltrat
Staatsekretärin Christiane Rohleder hat heute am EU-Umweltrat in Brüssel teilgenommen. Auf der Agenda stand eine Orientierungsdebatte der EU-Mitgliedstaaten zum Verordnungsentwurf für die Wiederherstellung der Natur.
Staatsekretärin Christiane Rohleder:
„Der globale Pakt gegen das Artenaussterben beflügelt auch die Diskussionen beim Umweltrat in Brüssel. Parallel zur Einigung in Montreal arbeitet auch die EU daran, einen Schutzschirm für unsere Lebensgrundlagen aufzuspannen. Jetzt stellen wir auch in der EU die Weichen, um das Artenaussterben zu stoppen. Die Weltgemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, 30 Prozent der geschädigten Naturräume wiederherzustellen. Die EU-Kommission hat dazu eine Verordnung auf den Weg gebracht, die wir heute im Kreis der EU-Partner diskutiert haben. Deutschland setzt sich für ambitionierte Vorgaben bei der Wiederherstellung von Ökosystemen in Europa ein. Besonders wichtig ist hierfür das Verschlechterungsverbot für die verschiedenen Typen von Lebensräumen innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Netzwerks. Auch auf nationaler Ebene stellen wir mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz die Weichen Richtung Wiederherstellung der Natur.“
Weitere Informationen zum Verordnungsentwurf:
Am 22. Juni hat die Kommission den Verordnungsentwurf für die Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Seitdem wird die Verordnung in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt behandelt. Übergeordnetes Ziel des Verordnungsentwurfes ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zur kontinuierlichen und nachhaltigen Erholung einer biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur beizutragen. Damit sollen die Verwirklichung der EU-Ziele für Biodiversitätserhaltung, Klimaschutz und -anpassung sowie die Erfüllung internationaler Biodiversitätsziele weiter befördert werden. Hierfür sollen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU umfassen. Zur Planung und Umsetzung sollen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung des Rechtsakts nationale Wiederherstellungspläne erstellen, die der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen sind.
Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die in der Richtlinie gelisteten natürlichen Lebensräume innerhalb von Natura-2000-Schutzgebieten nicht verschlechtern. FFH-Lebensräume kommen aber auch außerhalb von diesen Gebieten vor. Der Verordnungsvorschlag der Kommission zur Wiederherstellung der Natur beinhaltet die Vorgabe, dass Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass sich die FFH-Lebensräume auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete nicht verschlechtern.