Public Manager
05.12.2022 | Allgemeine Meldungen, Soziale Stadt/PPP-Projekte, Stadtplanung

3,7 % weniger Haushalte bezogen im Jahr 2021 Wohngeld

Am Jahresende 2021 haben rund 595 300 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte damit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % oder rund 22 900 gesunken. Am Jahresende 2020 hatten noch rund 618 200 Haushalte Wohngeld bezogen.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Zum 1. Januar 2021 ist zusätzlich die sogenannte CO2-Komponente eingeführt worden. Abhängig von der Haushaltsgröße werden die Wohngeldbeträge um die CO2-Komponente aufgestockt. Dies soll Wohngeldhaushalte bei den Heizkosten entlasten. Die Einführung der CO2‑Komponente hat Einfluss auf den durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch sowie die Wohngeldausgaben des Bundes und der Länder.

Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden regelmäßige Erhöhungen entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung beschlossen. Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Wie sich diese Anpassung sowie die kürzlich beschlossene Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, in der Statistik niederschlägt, werden erst künftige Veröffentlichungen zeigen.

Ziel der Wohngeldreform 2020 war es, mehr Haushalte zum Wohngeld zu berechtigen. Dies hatte dazu geführt, dass die Zahl der Haushalte, die Ende 2020 Wohngeld bezogen, gegenüber dem Jahresende 2019 um 22,6 % anstieg. Zuvor war die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte seit der Wohngeldreform 2016 stetig zurückgegangen.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,6 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.

Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 192 Euro

Ende 2021 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten 192 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 177 Euro. Zum Vergleich: Vor Einführung der CO2‑Komponente lag Ende 2020 der Wohngeldanspruch reiner Wohngeldhaushalte bei 177 Euro und der Anspruch wohngeldrechtlicher Teilhaushalte bei 167 Euro.

Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 94,6 Millionen Euro gestiegen

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gaben Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 7 % oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben für Wohngeld 1,311 Milliarden Euro betragen. Dieser Anstieg der Wohngeldausgaben bei einer sinkenden Zahl an Wohngeldhaushalten lässt sich vermutlich auf die Einführung der CO2-Komponente zurückführen.