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16.11.2021 | Brandschutz, Sicherheit

FVLR: Einfache Lösungen für Durchsturzsicherung in Bestandsgebäuden

Immer wieder ereignen sich tragische Unfälle auf Dächern. In Mönchengladbach oder Rastede (Landkreis Ammerland) sind jüngst zwei Jugendliche durch Lichtkuppeln gebrochen und mehrere Meter in die Tiefe gestürzt. Durchstürze durch ungesicherte Licht-Platten oder Dachöffnungen sind leider eine immer wieder auftretende Unglücksursache.

Foto oben: Einfache Nachrüstung für Bestandsgebäude: Die Montage von Durchsturzsicherungen in Dachoberlichtern ist leicht und rettet Leben. Foto unten: Alle Dachoberlichter mit mehr als zwei Metern Absturzhöhe müssen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.1 mit Einrichtungen zur Absturzsicherung von Personen ausgestattet sein. (Fotos: FVLR)

Vor allem bei Bestandsgebäuden, wie Schulen aber auch vielen anderen öffentlichen Bauwerken, sind die Zugänge zu Dachflächen häufig nicht ausreichend gegen unbefugte Nutzung gesichert. Auf diese Gefahr weist der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) konsequent hin und macht deutlich, dass es einfache Lösungen für die Nachrüstung der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen gibt.

Große Höhe birgt hohe Risiken: Während bei Neubauten oftmals bereits bei der Planung für Sicherheit auf dem Dach gesorgt wird, ist es bei Bestandsgebäuden nicht immer der Fall. Häufig fehlen hier auch geeignete Möglichkeiten, den Zugang zu den Dachflächen einzuschränken und für Unbefugte zu verhindern. Für Jugendliche sind die Dachflächen besonders reizvoll und die Überwindung etwaiger Sperren bieten eine zusätzliche Herausforderung. Aber diese Dachflächen sind natürlich nicht weniger risikolos. Ungesicherte Dachöffnungen und für die Versorgung mit natürlichem Tageslicht erforderliche Lichtkuppeln oder Lichtbänder, insbesondere wenn sie zweckentfremdet werden, bergen Gefahren. „Alle Bereiche eines Daches mit mehr als zwei Metern Absturzhöhe müssen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.1 mit Einrichtungen zur Absturzsicherung von Personen ausgestattet sein“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des FVLR. „Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen Auffangvorrichtungen vorhanden sein.“

Abdeckung oder Einbauten

Um den Schutz vor einem Absturz auch bei geöffneten Lichtkuppeln und Lichtbandklappen sicherzustellen, empfiehlt Ulrich Koch, Dachoberlichter mit zusätzlichen Einrichtungen, die eine dauerhafte Durchsturzsicherheit sicherstellen, auszustatten. Für Wartungsarbeiten an Lichtkuppeln mit Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) oder an RWA-Geräten in Lichtbändern sind nach DIN 4426 Schutznetze und Gitter in oder unter der Öffnung der Geräte vorzusehen. Die gängigsten Systemlösungen wie Abdeckungen, Gitter oder Stabsysteme, die auf oder in der Lichtelementkonstruktion installiert werden, verfügen über einen Eignungsnachweis nach BS-Bau 18. Die Lösungen der jeweiligen Systemhersteller lassen sich mühelos auch nachträglich einbauen. Zudem bieten einige Systeme einen weiteren Vorteil: erhöhter Einbruchschutz.

Sicherheit für alle

„Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen haben den großen Nutzen, dass sie in der Regel dauerhaft installiert bleiben und damit auch einen dauerhaften Schutz bieten“, berichtet Koch. Dieser dauerhafte kollektive Schutz stellt eine gewisse Sicherheit für alle auf der Dachfläche befindlichen Personen sicher. Für eine weitere Beratung stehen die Mitglieder des FVLR (www.fvlr.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)

Ernst-Hilker-Straße 2
32758 Detmold

Tel.: +49 (0)5231/30959-0
Fax: +49 (0)5231/30959-29

Email:
Web: www.fvlr.de