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18.11.2021 | Allgemeine Meldungen

9,3 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. bis 3. Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 wurden nach vorläufigen Angaben in Deutschland gut 94 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen.

Statistisches Bundesamt in Wiesbaden (Bild: Destatis)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 9,3 % mehr als im von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum, aber auch 2,1 % mehr Gründungen als vor der Krise (1. bis 3. Quartal 2019). Daten für Bayern für den Berichtsmonat September 2021 liegen noch nicht vor und sind daher nicht berücksichtigt. 

83,0 % mehr Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben im Bereich Post-, Kurier- und Expressdienste gegenüber dem Vorjahreszeitraum 

Im Unterschied zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. bis 3. Quartal 2021 mit rund 98 800 unter dem Vorjahresniveau (-3,6 %). Im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum sank die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen sogar um 21,2 %. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg dagegen um 16,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 246 800. Besonders hoch war der Anstieg hier bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten mit +83,0 % und in der Möbelherstellung mit +62,3 %. 

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg in den ersten drei Quartalen 2021 um 8,9 % gegenüber dem von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum auf rund 529 600. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken. 

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen um 2,6 % gegenüber Vorjahreszeitraum zurück 

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war in den ersten drei Quartalen 2021 mit rund 289 500 um 2,6 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenzeitraum lag sie 18,9 % niedriger. Dieser starke Rückgang gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 kann mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, welche die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollen. 

Rund 62 400 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. bis 3. Quartal 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 1,2 % weniger als im Vorjahreszeitraum, gegenüber dem Vorkrisenzeitraum ging die Zahl der aufgegebenen Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 15,1 % zurück. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg dagegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,9 % auf rund 124 900 (-15,0 % gegenüber dem Vorkrisenzeitraum) und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe sank um 15,1 % auf rund 102 200 (-25,0 % gegenüber dem Vorkrisenzeitraum). 

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag in den ersten drei Quartalen 2021 mit rund 376 100 um 0,8 % unter dem Vorjahreszeitraum. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke. 

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: 

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt. 

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. 

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.