Public Manager
13.05.2021 | Finanzierung

Kommunalfinanzen leiden unter der Pandemie

2. Rettungsschirm notwendig. Kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichern.

Grafik: DStGB

"Die Zahlen der Mai-Steuerschätzung zeigen erneut die massiven kurz- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Obwohl die Schätzung leicht positiver als im Herbst vergangenen Jahres ausfällt, gibt es keine Entwarnung. Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär“, erklärten Bürgermeister Ralph Spiegler, Präsident, und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zu den aktuellen Ergebnissen der Corona-Steuerschätzung.

Bis zum Jahr 2024 summieren sich die kommunalen Steuermindereinnahmen im Vergleich zur letzten Vor-Corona-Schätzung auf über 42 Mrd. Euro. Hinzu kommen mindestens in diesem Jahr noch spürbare Einnahmenausfälle in den Bereichen Kultur, ÖPNV, Kitas und Schwimmbäder. Auf der anderen Seite steigen unter anderem die Ausgaben für soziale Leistungen dynamisch an.

„Gerade die aktuelle Krise hat gezeigt, wie elementar wichtig die kommunale Daseinsvorsorge ist und wo – das gilt es auch festzuhalten – durchaus noch erhebliche Verbesserungsbedarfe bei Infrastruktur und Personalausstattung bestehen. Konsequenz der Corona-Krise darf daher nicht der Rückzug der Kommunen aus dem öffentlichen Raum und eine stärkere Vernachlässigung der kommunalen Infrastruktur sein. Ganz im Gegenteil: die Pandemie muss gerade als Initialzündung für eine kommunale Investitionsoffensive in eine CO2-neutrale, digitale und zugleich bürgernahe Zukunft, die Wirtschaft und Bürgerschaft gleichermaßen mitnimmt, verstanden werden“, so Landsberg.

„Gegen diese Wirtschaftskrise darf nicht angespart werden. Bund und Länder stehen in der Verantwortung die Kommunen in die Lage zu versetzen, über ihre Investitionen einen wichtigen Beitrag für den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Krise leisten zu können. Zudem muss gerade in der Corona-Krise sichergestellt werden, dass die Schere zwischen finanzschwachen und -starken Kommunen nicht noch weiter auseinandergeht. Chancengerechtigkeit und Perspektiven muss es für alle Menschen geben, unabhängig davon in welcher Region sie leben. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es elementar, dass das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht aus den Augen verloren wird. Ein zweiter kommunaler Rettungsschirm, der die Corona-bedingten Ausfälle bei Gewerbe- und Einkommensteuer kompensiert, ist daher unabdingbar“, so Spiegler.

Nach den Zahlen der Mai-Steuerschätzung können Bund, Länder und Kommunen mit Steuereinnahmen in Höhe von 773,5 Milliarden Euro für das laufende Jahr rechnen. Vor der Pandemie hatte man noch ein Steueraufkommen von 845,2 Milliarden Euro prognostiziert. Die Gewerbesteuer liegt in diesem Jahr voraussichtlich bei 46,1 Milliarden Euro (Schätzung Herbst 2019: 51,5 Mrd. €). Auch beim Einkommensteueranteil verlieren die Gemeinden erhebliche Einnahmen und werden in diesem Jahr lediglich mit 41,8 Milliarden Euro rechnen können.

Der kommunale Investitionsrückstand liegt nach aktuellen Zahlen des KfW-Kommunalpanels bei 149 Mrd. Euro. In den letzten Jahren konnten die Kommunen ihre Investitionen zwar kontinuierlich steigern, doch die Nettoinvestitionsquote ist dennoch seit nunmehr fast 20 Jahren negativ. Die Investitionen reichen also nicht aus, um den Werteverzehr auszugleichen. „Ob der finanziellen Unsicherheit ist schon heute zu beobachten, dass etliche Kommunen ihre Investitionsplanungen aufschieben und von notwendige Personalaufstockungen in den Bauämtern absehen. Die negativen Auswirkungen werden hier erst in den nächsten Jahren sichtbar sein. Ein noch stärkeres Fahren auf Verschleiß kann sich Deutschland als Wirtschaft-, Forschungs- und Kulturstandort aber nicht mehr leisten. Auch deshalb braucht es einen weiteren Rettungsschirm für die Kommunen“, so Spiegler und Landsberg abschließend.