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10.05.2021 | Gebäude und Grundstücke, Stadtplanung

Deutscher Städtetag erleichtert über Baurechtsnovelle

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur Verabschiedung der Novelle des Baurechts im Deutschen Bundestag

Bild: Deutscher Städtetag / Anja Viohl

"Die Städte sind sehr erleichtert, dass die wichtige und lange erwartete Baurechtsnovelle nun doch noch verabschiedet worden ist. Bei der Frage, wie wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können, haben die Städte eine Schlüsselrolle. Deshalb ist es wichtig, ihnen dafür gute Instrumente an die Hand zu geben. Das ist mit dem Baulandmobilisierungsgesetz in der jetzigen Form zumindest in Teilen gelungen.

Das Gesetz enthält einen wesentlichen neuen Baustein, um die Preisspirale auf dem Bodenmarkt zu dämpfen: Alle Kommunen können zukünftig das Vorkaufsrecht zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ausüben. Sie müssen somit nicht mehr zum Höchstgebot erwerben. Damit wird einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages entsprochen. 

Die Städte begrüßen sehr, dass in Innenstadtbereichen, in denen kein Bebauungsplan gilt, alle Städte zukünftig mit einem neuen, sektoralen Bebauungsplan speziell für den Wohnungsbau Einfluss nehmen können. Sie können nun auch in diesen Gebieten bestimmen, dass ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss – so wie es heute schon außerhalb dieser unbeplanten Innenstadtbereiche der Fall ist. Auch das kann zur Preisdämpfung am Bodenmarkt führen.

Ein Manko der Baurechtsnovelle ist, dass einige der neuen Handlungsoptionen, die die Städte zugunsten des Wohnungsbaus einsetzen können, nun erst dann angewendet werden können, wenn durch das jeweilige Land für diese Städte zuvor ein angespannter Wohnungsmarkt festgelegt wurde. Das betrifft etwa die Erweiterungen beim kommunalen Vorkaufsrecht, die neuen Möglichkeiten der Befreiung von planungsrechtlichen Vorgaben oder auch die Erweiterungen beim Baugebot.

Lange umstritten war der neue Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Wohneigentum: Um die Struktur von Stadtvierteln zu erhalten und vor Verdrängung zu schützen, ist es sehr wichtig, dass diese Regelung nun kommt und die Städte gefragt werden müssen. Für das Umwandlungsverbot liegt es nun auch in der Verantwortung der Länder, diese Schutzvorschrift zur Anwendung kommen zu lassen.

Damit die Novelle schnell in Kraft treten kann, hoffen die Städte jetzt auf eine Zustimmung des Bundesrates für den noch anstehenden zweiten Durchgang in der Länderkammer. Dann wären die Länder am Zug. Sie müssten schnell die erforderlichen Rechtsverordnungen erlassen, damit die Kommunen zügig in die Lage kommen, die neuen Instrumente auch nutzen zu können."