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15.03.2021 | Gebäudemanagement, Sanitär-Heizung-Klima, Stadtplanung

Wärmeplanung als erster Schritt zur einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2050

Die gut 100 kreisfreien Städte und großen Kreisstädte in Baden-Württemberg müssen bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung aufstellen. So sieht es das kürzlich novellierte Klimaschutzgesetz des Landes vor. Konkret gilt die Pflicht für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Kosten entstehen für sie keine, das Land stellt die Finanzierungsmittel bereit.

Mit Nahwärme in der ganzen Kommune klimafreundlich heizen (Foto: KEA-BW / Triolog)

Betroffene Kommunen sollten frühzeitig in die Planung einsteigen, rät Tobias Nusser von EGS-plan. „Von einem energetisch sanierten Gebäudebestand und erneuerbarer Wärme profitieren das Klima, die lokale Wertschöpfung und die Lebensqualität. Kostengünstiger ist es außerdem.“ Für kleinere Kommunen gilt die neue Pflicht nicht, doch auch für sie lohnt sich die systematische Wärmeplanung. Die Landesregierung will künftig für sie ein eigenes Klimaförderprogramm auflegen.

50 Prozent des Endenergieverbrauchs hierzulande entfallen auf die Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Der Wärmebedarf in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden muss daher drastisch sinken und der Restbedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden, will Deutschland bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Um hier Fortschritte zu erzielen und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist die kommunale Wärmeplanung ein unabdingbares Planungsinstrument für Städte und Gemeinden. „Mit einer Wärmeplanung verfügen Kommunen über einen wirksamen Hebel, um die Energiewende in ihrer Gemarkung voranzubringen“, erklärt Tobias Nusser. „Die Planung enthält eine systematische Analyse des Wärmebedarfs vor Ort und Maßnahmen, wie dieser komplett mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann.“

Die Erstellung dauert rund zwölf Monate und umfasst die folgenden vier Schritte: Zuerst erfolgt eine Analyse des aktuellen Wärmeverbrauchs und -bedarfs in der Gemeinde sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Schritt zwei besteht in einer Potenzialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zur Nutzung erneuerbarer Energien inklusive der lokal verfügbaren Abwärme. Schritt drei, die Ausarbeitung eines klimaneutralen Versorgungsszenarios bis 2050 mit Zwischenschritt 2030, ist im Südwesten nun erstmals verpflichtend. Schließlich folgt die Benennung von fünf konkreten Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Hier rät EGS-plan zur Erstellung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs, der Maßnahmen für das gesamte kommunale Gebiet enthält.

Wärmeplanung wird einfacher, Land finanziert

Die Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand zu identifizieren, wird künftig mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes deutlich einfacher. Kommunen können nun endlich auf belastbare Daten von Bezirksschornsteinfegermeistern, Netzbetreibern, Energieunternehmen, Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen zugreifen. Damit wird der kommunale Wärmeplan keine allgemeine Abschätzung, sondern ein qualitativ hochwertiges Werkzeug. Denn nur wenn Wärmeverbräuche und die Wärmeinfrastruktur bekannt sind, lassen sich passgenaue Versorgungskonzepte entwickeln.

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine solche Regelung eingeführt hat. Die kommunale Wärmeplanung muss drei Monate nach Erstellung den zuständigen Regierungspräsidien vorlegt werden. Spätestens alle sieben Jahre wird der Plan fortgeschrieben, die Umsetzung überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Das Land stellt gemäß dem Konnexitätsprinzip jährliche Finanzierungsmittel zur Verfügung. Bleiben der Kommune nach Erstellung der Wärmeplanung Gelder übrig, können diese für andere Zwecke verwendet werden. Für sie ist das eine Chance, sich ohne Mehrkosten für den Klimaschutz in der Region und eine zukunftsträchtige Wärmeversorgung zu engagieren. Für die kleineren Gemeinden bleibt das Instrument eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dafür soll bald ein Förderprogramm des Landes zur Verfügung stehen, das kleinere Kommunen bei ihrer Wärmeplanung finanziell unterstützt.

Eine moderne Wärmeversorgung lohnt sich

Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bedeutet die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien und den Verzicht auf fossile Energieträger. Die Herausforderung für die Kommunen liegt darin, die lokalen erneuerbaren Energiepotenziale in dem erforderlichen Umfang zu erschließen und zu aktivieren. Ziel sind gut gedämmte Häuser mit Wärmeschutzfenstern und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien – etwa durch die Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpen oder Wärmenetze mit Groß-Wärmepumpen, Abwärmenutzung sowie Bioenergie- und Solarthermieanlagen. Zahlreiche Beispiele bestätigen die Machbarkeit solcher Vorhaben.

Gut gedämmte Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien steigern die Wertschöpfung im Land, schaffen Arbeitsplätze und machen die Infrastruktur vor Ort bereit für die Zukunft. Die Immobilieneigentümer sind außerdem weniger abhängig von den Preisschwankungen fossiler Energien. Durch die in diesem Jahr eingeführte CO2-Bepreisung sowie die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird es künftig auch günstiger sein, in energetisch erneuerten Gebäuden zu leben und zu arbeiten.

Wer früher beginnt, profitiert stärker

Kommunen sollten daher frühzeitig mit der kommunalen Wärmeplanung beginnen, rät Nusser. „Je schneller eine nachhaltige Wärmeversorgung gewährleistet ist, desto stärker profitieren Klima, Wirtschaft und die Einwohner vor Ort. Stadtkreise und große Kreisstädte erfüllen so außerdem ihre Vorbildfunktion.“ Aktuell können die qualifizierten Planungsbüros noch Bearbeitungskapazitäten für die Erstellung von Wärmeplänen zusichern, eine erhöhte Nachfrage wird jedoch im Jahr 2022 und 2023 erwartet.

Viele Kommunen greifen bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans auf externe Dienstleister zurück. Das reduziert den Personalbedarf in der kommunalen Verwaltung, erhöht die Qualität der Ergebnisse und beschleunigt die Bearbeitung. Die Dienstleister sollten jedoch mit der Thematik vertraut sein und die Anforderungen an eine kommunale Wärmeplanung im Detail kennen. Oberbürgermeister, Baubürgermeister, Landräte, Bauamtschefs, Stadtwerkeleiter und Klimaschutzmanager sollten daher darauf achten, dass die Dienstleister die nötige Erfahrung in Form von konkreten Projekten mit kommunaler Wärmeplanung vorweisen können. Auch eine Expertise bei kommunalen Klimaschutzkonzepten und -studien ist ein Muss sowie nachweisbare Arbeitsbeispiele mit erneuerbaren Energien und einer klimaneutralen Wärmeversorgung. In einem kostenfreien Gespräch, vor Ort oder digital, sollten sie darlegen können, wie sie die Kommunen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung begleiten. 
  
Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung erschienen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg und die Landesenergieagentur KEA-BW haben Anfang 2021 einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Er soll Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen. Das Büro EGS-plan hat die KEA-BW bei der Erstellung des Leitfadens beraten. Der Leitfaden umfasst 108 Seiten und ist sowohl print als auch online kostenfrei zugänglich.

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