Public Manager
26.03.2021 | Stadtplanung, Verkehrsmanagement

2 155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020

E-Scooter sind aus dem Straßenbild der Großstädte in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Nun liegen erstmals – vorläufige – Unfallzahlen für ein Jahr vor. Demnach registrierte die Polizei im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 2 155 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Scootern), bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.

Bild: Destatis

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, kamen dabei insgesamt 5 Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1 907 leicht. Mehr als 80 % dieser Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs gewesen. 

Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gab es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (566) und Bayern (334), die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (16) und Thüringen (11).

Bundesweit waren bei fast drei von vier dieser Unfälle mit Personenschaden (72,1 %, 1 553 Unfälle) die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. War dies der Fall, so handelte es sich besonders häufig um Fahrunfälle (644) – das sind Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Verkehrsteilnehmende dazu beigetragen haben. 

Häufigste Ursachen: Alkohol und falsche Nutzung der Fahrbahn

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrerinnen und -fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2 355 Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 %, und bei zulassungsfreien Krafträdern (7,8 %). Neben dem Alkoholeinfluss legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern häufig falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege zur Last (392 Fehlverhalten oder Anteil 16,6 %). Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 %).

Unfallbeteiligte E-Scooter-Fahrende waren vergleichsweise jung

E-Scooter-Fahrende, die in einen Unfall verwickelt sind, gibt es in allen Altersgruppen, die meisten sind jedoch eher jünger: Im Jahr 2020 waren 76,0 % von ihnen jünger als 45 Jahre, 33,7 % waren sogar jünger als 25 Jahre. Dagegen gehörten nur 7,4 % der E-Scooter-Nutzenden zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallbeteiligten, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil in dieser Altersgruppe mit 18,2 % deutlich höher. Gleichzeitig war nur die Hälfte (50,3 %) von ihnen jünger als 45 Jahre, nur 24,2 % waren jünger als 25 Jahre.

Ein Drittel der E-Scooter-Unfälle waren Zusammenstöße mit Pkw

Von den 2 155 E-Scooter Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. 3 der 5 getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller verletzten E-Scooter Fahrenden ist auf Alleinunfälle zurückzuführen. 

An mehr als der Hälfte (1 170) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (693 Unfälle). Gut ein Drittel der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw (der Anteil lag bei 37,2 %). 

Anteil am Unfallgeschehen eher gering

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2020 registrierte die Polizei 264 000 Unfälle mit Personenschaden, nur an 0,8 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. Deutlich wird der Unterschied auch im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2020 hat die Polizei deutschlandweit rund 91 500 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren. 426 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 17 079 wurden schwer verletzt, 74 472 leicht. 

Methodischer Hinweis:
E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.