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25.06.2021 | Allgemeine Meldungen

Statement Bundesministerin Klöckner zur Bundesrats-Ablehnung des Wildtierverbots in Zirkussen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Tierschutz-Zirkusverordnung von Bundesministerin Julia Klöckner nicht zugestimmt und damit mehr Tierschutz für Wildtiere in Zirkussen verhindert.

Julia Klöckner (Foto: BPA/Steffen Kugler)

Julia Klöckner: „Wildtiere haben nichts in der Manege verloren. Die heutige Blockade des Bundesrats ist deshalb ein Vergehen am Tierschutz. Es zeigt sich, dass gerade den Grünen der Wahlkampf hier wichtiger zu sein scheint als das Wohlergehen der Tiere. Denn die Verordnung wäre ein Meilenstein für den Tierschutz auch im Zirkus gewesen. Gefordert wurde dieser Schritt über Jahre, auch vom Bundesrat – nun hat er es aus purer Parteipolitik platzen lassen. Der Bundesrat selbst war es, der genau das Verbot beantragt hatte, das ich vorgelegt habe. Glaubwürdigkeit in der Sache sieht anders aus. Mehr Tierschutz erreicht man nicht, wenn man ihn in Anträge oder Reden schreibt, sondern wenn man handelt und zustimmt. Diese große Chance hat der Bundesrat heute vertan.“  

Hintergrund: Bundesratsantrag und Verordnungsentwurf des Bundesministeriums  

Hessen hat in einem Bundesrats-Antrag u. a. gefordert:  

  • „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden, allerdings nur sofern sie keine offensichtlichen Verhaltensstörungen (wie beispielsweise Stereotypien, aggressives bzw. depressives Verhalten, Apathie, Trauern) zeigen.
  • Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung gemäß § 2a Tierschutzgesetz für die Tierarten, die an wechselnden Orten noch zur Schau gestellt werden dürfen, die zum Schutz dieser Tierarten erforderlichen Anforderungen an deren Haltung zu regeln.
  • Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Betriebe die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, über ein festes Quartier verfügen müssen, das nach seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht.“

Zum Vergleich:

Die Tierschutz-Zirkusverordnung von Bundesministerin Julia Klöckner sieht ein Verbot folgender Tiere in Wanderzirkussen vor:

  • Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären. Diese Tiere dürfen nicht neu angeschafft werden.

Zudem legt die Verordnung erstmals spezifische Anforderungen an die Haltung aller Tiere in Zirkussen fest. Das umfasst etwa:

  • die Unterbringung in geeigneten Haltungseinrichtungen,
  • die Versorgung der Tiere durch fachkundige Personen,
  • Maßnahmen für die Behandlung kranker oder verletzter Tiere,
  • die Beförderung in geeigneten Transportmitteln,
  • die Beschränkung der Beförderungsdauer auf das erforderliche Maß sowie
  • die Trainingsbedingungen nach Alter, Veranlagung, Leistungsbereitschaft, körperlicher Belastbarkeit und Ausbildungsstand.