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20.07.2021 | Gebäudemanagement, Gesundheitswesen und Hygiene, Schul- und KITA-Einrichtung

Was vor dem Kauf mobiler Luftreiniger zu beachten ist

Institut für Arbeitsschutz der DGUV gibt konkrete Empfehlungen in Oldenburg Viele Kommunen stehen vor der Frage, wie sie Schulen und Kitas ausstatten sollen, um einer möglichen Anreicherung der Luft mit virenbelasteten Aerosolen vorzubeugen in Räumen, in denen keine direkte Lüftungsmöglichkeit gegeben ist. Auch der Einsatz mobiler Luftreiniger wird diskutiert. Wann bringen die Geräte einen Mehrwert? Worauf ist vor der Anschaffung zu achten?

Mobile Raumluftreiniger können die Frischluftzufuhr durch Lüftung über Fenster oder eine Raumlufttechnischen Anlage nicht ersetzen. (Bild: Michael Hüter / DGUV)

Im Auftrag des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg (GUV OL) hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) die Situation für die Stadt Oldenburg bewertet und Empfehlungen gegeben.

  „Unsere Aufgabe war es, die Diskussion in den kommunalen Gremien der Stadt Oldenburg mit unserem Fachwissen zu unterstützen“, sagt Dr. Simone Peters, Mitautorin der Empfehlung. „Grundsätzlich muss man immer wieder sagen: Mobile Raumluftreiniger können die Frischluftzufuhr durch Lüftung über Fenster oder eine Raumlufttechnische Anlage nicht ersetzen. Sie können aber dazu beitragen, möglicherweise virenbelastete Aerosole in der Raumluft zu verringern und so das Infektionsrisiko zu senken. Noch besser als der Einsatz von mobilen Raumluftreinigern ist für bestehende Gebäude der Einbau von Lüftungsanlagen. Sie bieten abseits von Aspekten des Infektionsschutzes eine bessere Raumluftqualität, da auch andere in der Luft enthaltene Stoffe nach außen abtransportiert werden. Aber für den Einbau solcher Anlagen wird vermutlich nicht überall die Zeit bis zum Herbst reichen.“

Die Wirksamkeit von mobilen Raumluftreinigern hängt dabei von einer Kombination verschiedener Faktoren ab:

  • eine sachgerechte Geräteauswahl (Luftdurchsatz, Filterklasse/Abscheidegrad etc.)
  • eine zweckmäßige Positionierung im Raum unter Beachtung von lokalen Randbedingungen
  • und ein sachgerechter, sicherer Betrieb sowie regelmäßige Wartung

Fünf technische Kriterien haben die Fachleute des IFA näher betrachtet: Luftdurchsatz, Filterklasse, Lärmschutz, Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Zu diesen Punkten geben sie kommunalen Entscheidern konkrete Empfehlungen, worauf sie vor der Anschaffung von mobilen Luftreinigern achten sollten.

 „Nach Anfrage der Stadt Oldenburg haben wir den Kontakt zum IFA hergestellt. Unsere eigene Stellungnahme wurde durch die wissenschaftliche Expertise der Fachleute des IFA bestätigt und konnte in die Diskussion der Entscheider-Gremien der Stadtverwaltung einfließen. Die Stadtverwaltung hat sich gegen den flächendeckenden Einsatz mobiler Geräte und für den Einbau von Lüftungsanlagen ausgesprochen,“ sagt Henning Wolff, stellvertretender Geschäftsführer des GUV OL. „Ergänzend wird der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte in Grundschulen (Klasse 1-4) und Förderklassen ermöglicht, sofern die entsprechenden Gremien dies bewilligen.“ 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30/13001-0
Fax: +49 (0)30/13001-9876

Email:
Web: www.dguv.de