Public Manager
20.01.2021 | Gesundheitswesen und Hygiene

Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten

Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ beschlossen. Unter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Dafür hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stark gemacht.

Auf „Kaffeefahrten“ werden vor allem älteren Menschen mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Verkauft werden hier auch Nahrungsergänzungsmittel. Ein übermäßiger Verzehr solcher Präparate kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken.  

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner betont: „Der Geschäftemacherei mit Nahrungsergänzungsmitteln auf ‚Kaffeefahrten‘ schieben wir einen Riegel vor. Es ist verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben – vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren.“  

Über Nahrungsergänzungsmittel:

Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in konzentrierter/dosierter Form (z. B. Kapseln, Tabletten) in den Verkehr gebracht werden. Die Präparate sind in den meisten Fällen und für gesunde Menschen jedoch unnötig. Eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung deckt den normalen Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen.