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27.01.2021 | Gesundheitswesen und Hygiene

Unterstützung für Pflegeeinrichtungen bei Testverfahren

Um die Testungen bei Alten- und Pflegeeinrichtungen zu unterstützen, stellt die Bundesregierung ab dem 25. Januar 2021 eine bundesweite Hotline zur Verfügung, über die sich Freiwillige für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, Personal sowie Dienstleistern melden können.

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Daneben sollen in einem ersten Schritt zunächst Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für drei Wochen im Rahmen der Amtshilfe, die sich in der Pandemie bewährt hat, unterstützen.

Kommunen und Freiwillige können sich nunmehr online über die Unterstützung für die Testung in den Pflegeeinrichtungen informieren (siehe Link). Die zusätzlichen Kräfte sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher testen, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen. Landkreise und kreisfreie Städte können den Bedarf für Freiwillige direkt der Bundesagentur für Arbeit unter der E-Mail coronatesthilfe(at)arbeitsagentur.de weitergeben. In der Meldung sollten die Angaben zum Bedarf möglichst konkret gemacht werden: Voraussichtliche Dauer des Einsatzes; gewünschter Zeitraum (Tage; Stunden); genauer Ort des Einsatzes. Eine eigene Möglichkeit der Einrichtungen zur direkten Beantragung von Unterstützungsleistungen unmittelbar gegenüber Dienststellen der Bundeswehr bzw. der BA besteht nicht.

Für die Inanspruchnahme des personellen Unterstützungsangebots der Bundeswehr müssen sich die Landkreise und kreisfreien Städte an das zuständiges Kreisverbindungskommando oder Bezirksverbindungskommando oder das für Ihr Bundesland zuständige Landeskommando wenden. Alternativ können sich aber darüber hinaus, wenn der unmittelbare Kontakt nicht bereits bestehen sollte oder es Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit des richtigen Ansprechpartners der Bundeswehr gibt, auch direkt an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr wenden, welches 24 Stunden/7 Tage die Woche unter der Telefonnummer 030-4981-4444 oder der E-Mail: KdoTACOVID-19@bundeswehr.org erreichbar ist. Die Hilfe der Bundeswehr für Pflegeeinrichtungen ist auf drei Wochen begrenzt.

In einem zweiten Schritt sollen Freiwillige eingesetzt werden, deren Interessenbekundungen von der Bundesagentur für Arbeit in einem den Vorgaben des Datenschutzes entsprechenden Verfahren an die Städte, Gemeinden und Landkreise vermittelt werden. Die Schulung der Freiwilligen wird vor Ort vom Deutschen Roten Kreuz übernommen. Die Anstellung erfolgt bei den jeweiligen bedarfsmeldenden Einrichtungen.

Ein FAQ ist auch unter dem Link abrufbar. Die Hotline der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie unter 0800 4 555532, die montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr besetzt ist.