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22.02.2021 | Allgemeine Meldungen

EU-Fischereirat tagt zu Fangquoten für gemeinsame Bestände mit Großbritannien

Im Rahmen einer Informellen Videokonferenz kommen heute die EU-Fischereiministerinnen und -Fischereiminister zusammen. Für Deutschland nimmt hier die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, teil. Auf der Tagesordnung stehen die Verhandlungen über die Fangquoten für 2021.

Im vergangenen Dezember – während der laufenden Brexit-Verhandlungen – konnte unter deutschem Ratsvorsitz eine vorläufige Einigung auf die Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten 2021 für die gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschafteten Fischbestände gefunden werden. Sie gelten bis Ende März. Mit der Einigung über das Handels- und Kooperationsabkommen sind nunmehr die Voraussetzungen gegeben, die endgültigen Quoten für das laufende Jahr festzusetzen. Konkret geht es um über 70 Bestände – bei 28 bestehen Fanginteressen der deutschen Fischerei.  

Dazu Beate Kasch: „Wir brauchen jetzt eine schnelle Einigung. Es geht um Planungssicherheit und einen geordneten Übergang für unsere Fischereifamilien. Sie müssen wissen, wieviel Fisch sie ab April aus dem Meer holen dürfen. Wir sollten dabei anknüpfen an die gute Balance, die wir bei den vorläufigen Quoten gefunden haben. Wichtig ist uns eine nachhaltige Bewirtschaftung und Fischbestände, die sich gut regenerieren. Gleichzeitig gehört zur Nachhaltigkeit auch immer die sozioökonomische Frage. Unsere Fischer müssen von ihren Fängen auch leben können.“  

Grundsätzlich, so Kasch weiter, bestehe bei vielen Beständen zwar eine ähnliche Einschätzung zwischen der EU und Großbritannien. Gleichzeitig zeige sich aber, dass Großbritannien teilweise sehr technische Regeln für seine Gewässer im Auge habe. Das erschwere die Verhandlungen. „Für unsere Fischer geht es insofern insbesondere auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen“, so die Staatssekretärin.