Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern sinken im Januar um 8 % gegenüber dem Vormonat
Die kassenmäßigen Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern in Deutschland sind kalender- und saisonbereinigt im Januar 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 um 8,2 % gesunken. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern dagegen um 1,3 % beziehungsweise 0,8 % gestiegen.
Bei den Gemeinschaftsteuern sind im Januar 2021 die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Dezember 2020 um 13,9 % gesunken. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen. Hier wurden als Teil der Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie die Fälligkeitstermine verschoben, um die Liquidität zu verbessern. Auch die Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen gingen um 4,8 % zurück. Die Steuern vom Umsatz umfassen die Umsatz- und die Einfuhrumsatzsteuer. Zu den Steuern vom Einkommen gehören unter anderem die Lohn- und die Körperschaftsteuer.
Deutlicher Rückgang der Gemeinschaftsteuern im September 2020
Die Gemeinschaftsteuern lagen im Januar 2021 um 11,6 % unter dem Niveau vom Vorkrisenmonat Februar 2020. Nach einem deutlichen Einbruch im September 2020 um 14,3 % gegenüber dem Vormonat waren die Einnahmen bis zum Jahresende noch deutlich gestiegen. Der Einbruch im September war auf reduzierte Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer und die Auszahlung der ersten Rate des Kinderbonus, der aus den Lohnsteuereinnahmen gezahlt wird, zurückzuführen. Außerdem zeigten sich in diesem Monat erstmalig die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020. Die Einnahmen der Bundessteuern lagen im Januar 2021 um 4,2 % unter dem Vorkrisenniveau. Die Landessteuern waren nahezu unverändert zum Vorkrisenniveau.
Bei der Saison- und Kalenderbereinigung wurden neben den Gemeinschaftsteuern auch ausgewählte Bundes- und Landessteuern betrachtet. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lagen dabei insbesondere die Einnahmen für den Januar 2021 aus der Luftverkehrsteuer (-75,1 %) und der Biersteuer (-28,3 %) deutlich unter dem Vorkrisenniveau vom Februar 2020.