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18.02.2021 | Energie

22. NRW-Biogastagung – EEG 2021 und seine Folgen

Wirtschaftlich oder unwirtschaftlich? Das ist für Projektierer und Betreiber von Biogasanlagen nach der Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) die drängende Frage! Um gemeinsam Antworten darauf zu finden, hat die EnergieAgentur.NRW ab dem heutigen Donnerstag (18. Februar) zur 22. NRW-Biogastagung geladen.

Online tauschen rund 240 Experten und Akteure der Branche – vom Planungsbüro bis zum Betreiber – zwei Tage lang ihre Standpunkte dazu aus und teilen ihre Erkenntnisse mit.
„Systemisch werden Bioenergieanlagen im Strom- und Wärmesektor perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen. Das EEG 2021 trägt dem zum Beispiel Rechnung, indem mit der Anhebung des Flexibilitätszuschlags auf 65 Euro pro kW Anreize geschaffen werden. Dabei geht es um die Unterstützung von Projekten, die auf die Volatilität auf der Erzeugerseite der Erneuerbaren eine Antwort bieten“, erklärt Dipl.-Ing. Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW anlässlich der Tagung.

Als der Deutsche Bundestag Ende vergangenen Jahres die Novelle für das EEG 2021 auf den Weg brachte, gab es in der Biomasse-Branche unterschiedliche Reaktionen. Zum einen wird positiv aufgenommen, dass dem Energieträger Biomasse ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des politisch definierten Klimaschutzziels zugestanden wurde. Auf der anderen Seite sorgen aber „verpasste Chancen“ für Wermutstropfen: So hätten sich die Landwirte und Interessenverbände einen zusätzlichen Anreiz für die Güllevergärung über Biogasanlagen gewünscht. Die Kritik: Der Anreiz zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen sei – obwohl mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen – weiterhin unzureichend. Nachbesserungen vor allem für Gülleanlagen über 75 kW stehen deshalb als Forderungen an die Politik im Raum. Ansonsten könne es passieren, dass wieder weniger Gülle in Biogasanlagen veredelt werde als im Klimaprogramm beschlossen sei, so Lothar Schneider von der EnergieAgentur.NRW. Eine weitere verpasste Chance besteht darin, dass die Anlagen, die bereits in der Vergangenheit einen Flexibilitätszuschlag erhalten haben und die Investitionen vor der Ausschreibung tätigen, bei einer erneuten Flexibilisierung keinen Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag haben.

Das EEG 2021 legt den Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion in Deutschland fest. Als Ausbauziel für die Biomasse wurden 8,4 GW installierter Leistung definiert,. Neu sind auch die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen sowie für Biomethananlagen mit einer Erhöhung von jeweils 2 Cent pro kWh. Damit gelten nun die folgenden Höchstwerte: 16,4 Cent pro kWh für Neuanlagen, 18,4 Cent pro kWh für Bestandsanlagen sowie 19 Cent pro kWh für Biomethananlagen. Das EEG 2021 sieht zudem vor, das Ausschreibungsvolumen für Neuanlagen und die zweite Vergütungsperiode von Altanlagen auf 350 MW hochzusetzen. Für Biomethananlagen gilt ein Ausschreibungsvolumen von 150 MW.

„Entscheidend für die Zukunft von Biogasanlagen wird der wirtschaftliche Betrieb sein. Hierfür wurde neben der Anhebung des Flexibilitätszuschlags mit der Aufhebung der Deckelung der Flexibilitätsprämie eine weitere Grundlage geschaffen“, so Schneider. Es sei wichtig für Anlagenbetreiber solange einen Anspruch auf die Flexibilitätsprämie zu haben, wie die Vergütung läuft – beziehungsweise bis zehn Jahre nach der ersten Meldung beim Netzbetreiber. Das sorge für Kalkulationssicherheit, so Schneider. Schneider: „Unterm Strich ist das EEG 2021 ein wirkungsmächtiges Lenkungsinstrument. In seiner gewachsenen Komplexität bedarf es aber auf der Mikroebene, also auf der Ebene der Betreiber, Anlagen-Planer und Projektierer, mehr Kenntnisse im Detail, um in der Praxis die möglichen wirtschaftlichen Vorteile zu erschließen. Hier muss Arbeit investiert werden, um das Wissen um Nutzen und Chancen zu verbreiten.“ Die EnergieAgentur.NRW informiert und berät im Auftrag der Landesregierung die Akteure der Bioenergiebranche.

Zurzeit sind nach Informationen des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) etwa 1.367 Bioenergieanlagen mit der gesamten installierten Leistung von 894 MW in Nordrhein-Westfalen in Betrieb. Die Anzahl der Biogasanlagen ist dabei nach Auskunft der Landwirtschaftskammer NRW bei circa 620 und die installierte Leistung der Biogas-Bestandsanlagen liegt bei 300 MW, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anlagenleistung von 486 kWel.