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16.12.2021 | Allgemeine Meldungen, Umfragen

Neue App zur Zeitverwendungserhebung verfügbar

Bei der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 ist es zum ersten Mal möglich, per App an einer amtlichen Haushaltsbefragung teilzunehmen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurde speziell für die ZVE sowohl eine mobile App für Android- und iOS-Geräte als auch eine Web-App für alle gängigen Internetbrowser entwickelt.

Bild: Destatis

Die mobile App ist ab sofort im Google Play Store und Apple App Store unter dem Namen „Zeitverwendung“ verfügbar. Die Web-App für den Browser auf PC und Laptop gibt es online (siehe Links unten). Zugangsdaten für die App erhalten nur Haushalte, die sich zur Teilnahme an der freiwilligen Erhebung bereit erklärt haben und dafür nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.

Teilnahme per App bequem von unterwegs möglich

Die ZVE liefert Erkenntnisse darüber, wie viel Zeit die Menschen in Deutschland für verschiedene Lebensbereiche verwenden. Kernstück der ZVE ist das Tagebuch. Darin halten alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab zehn Jahre drei Tage lang ihre vollständigen Tagesabläufe fest – von Arbeit oder Schule über Hobbies, Mediennutzung, Wegezeiten mit Auto, Bahn oder zu Fuß bis zu Einkaufen, Kinderbetreuung und ehrenamtlichen Tätigkeiten. Zudem beantworten die Teilnehmenden einige Fragen zum Haushalt, zur Person und zum persönlichen Zeitempfinden.

Mit der App kann der Tageablauf bequem auch von unterwegs dokumentiert werden. Bei aktiver Internetverbindung werden die Daten synchronisiert, sodass das Tagebuch und die Fragebogen beispielsweise am Smartphone begonnen und über die Web-App am Computer beendet werden können. Die Zugangsdaten für die App werden den teilnehmenden Haushalten per Post vom zuständigen Statistischen Landesamt zugesendet. Die Teilnahme über einen Papierfragebogen ist aber ebenfalls möglich.

Teilnehmende weiterhin gesucht, vor allem Haushalte von Selbstständigen, Nichterwerbstätigen sowie Arbeiterinnen und Arbeitern

Insgesamt werden deutschlandweit 10 000 Haushalte benötigt, die sich an der freiwilligen Befragung beteiligen. Viele Haushalte haben sich bereits angemeldet. Um zuverlässige Daten zu erhalten, die die ganze Gesellschaft in Deutschland abbilden, werden aber weiterhin Teilnehmende mit bestimmten Merkmalen gesucht. „Für die ZVE 2022 suchen wir insbesondere noch Haushalte mit Kindern. Im Moment fehlen uns hier noch Haushalte, in denen die Haupteinkommensperson entweder Arbeiter/-in, selbstständig oder nicht erwerbstätig ist“, erklärt Nelli Krüger, die die ZVE beim Statistischen Bundesamt begleitet.

Den Teilnehmenden bietet die ZVE die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihren Tagesablauf zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt die Zeit?“ Als Dankeschön gibt es eine Geldprämie von 15 Euro je Haushalt sowie zusätzlich 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren.

Anmeldungen für die Teilnahme an der ZVE 2022 sind möglich unter dem 4. Link . Das Zeitfenster für die drei Tagebuchtage wird den Teilnehmenden zugelost. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der ZVE wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Einzigartige Informationsquelle zum Thema „Care-Arbeit“

Die Zeitverwendungserhebung findet von Januar bis Dezember 2022 unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“ statt und wird vom Statistischen Bundesamt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Sie ist die einzige amtliche Datenquelle, aus der beispielsweise Informationen zum Umfang der „Care-Arbeit“, also der unbezahlten Arbeit wie Ehrenamt, Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen hervorgehen. Somit macht die ZVE den Umfang unbezahlter Arbeit sichtbar wie keine andere Erhebung. Auf Basis der Daten aus der ZVE wird beispielsweise der „Gender Care Gap“ als Indikator für die Gleichstellung von Männern und Frauen berechnet. Die Daten bilden außerdem eine wichtige Grundlage, um beispielsweise politische Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzubereiten und zu bewerten.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!