Public Manager
22.04.2021 | Gebäudemanagement, Versorgungsnetze

Bundestag beschließt Telekommunikationsgesetz – ein schlechter Tag für über 12 Mio. Mieterhaushalte

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung über die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten. Mit dem neuen Gesetz soll die jahrzehntelang bewährte Betriebskostenumlage abgeschafft werden, die bislang Mietern eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sichert. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.

"Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu der Entscheidung. Denn ab 1. Juli 2024 müssen Mieter ihren TV-Dienst nach der neuen Regelung in Einzelabrechnung abonnieren. Ein Sammelabo über ihr Wohnungsunternehmen, das bislang sehr günstige TV-Kosten sicherte, ist dann nicht mehr möglich. Belastet werden mit dieser neuen Regelung ausgerechnet geringverdienende Haushalte: Für sie werden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen.  

Vermieter müssen die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln, da sie ab Mitte 2024 aufgrund der Streichung der Umlage die bisher vereinbarten Zahlungen nicht mehr an Netzbetreiber leisten können. „Diese Entscheidung sorgt für weniger Wettbewerb und generell steigende Preise. Denn durch die Streichung der Umlage wird es vor allem für kleinere mittelständische Netzbetreiber immer schwieriger, im Wettbewerb mit den ‚Großen‘ bestehen zu können“, sagt Axel Gedaschko. Das Nachsehen haben auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen. Auch diese Umlage ist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich.  

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hatte gegenüber der Politik den Erhalt der Umlageoption gefordert, jedoch gleichzeitig ein individuelles, gesetzliches Opt-out-Recht für Mieter unterstützt.  

Als Anschlussregelung für den Wegfall der Umlagefähigkeit soll ein sogenanntes „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ dienen, das als Betriebskosten für die Dauer von fünf bis neun Jahren umlagefähig ist. Dabei müssen Mieter ihren Anbieter frei wählen können. Der GdW begrüßt, dass es hier überhaupt eine Anschlussregelung gibt. Doch leider gilt auch hier: einfach nur schlecht gemacht. „Die neuen, sehr restriktiven Regelungen werden den von der Wohnungswirtschaft gewünschten Glasfaserausbau nicht wie erhofft in Schwung bringen. Ganz im Gegenteil: Es droht ein Rohrkrepierer“, sagt der GdW-Präsident.  

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, ergänzt: „Der Ausbau des Glasfasernetzes in Hessen und Rheinland-Pfalz ist wichtig und wird von der Wohnungswirtschaft unterstützt. Die Neuregelung gefährdet den Glasfaserausbau, denn die bisherige Betriebskostenumlage hat neben einer günstigen TV-Versorgung auch den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes garantiert. Die Leidtragenden der neuen Ausgestaltung des Telekommunikationsgesetzes sind über eine Million Mieterhaushalte in Hessen und Rheinland-Pfalz, gerade die mit niedrigeren Einkommen. Sie müssen zukünftig höhere Kosten tragen und werden durch einen zu befürchtenden verzögerten Ausbau des Glasfasernetzes zusätzlich belastet. Darüber hinaus sind die nun festgelegten Übergangsfristen viel zu kurz gestaltet, um die neuen Regelungen umzusetzen. Das neue Telekommunikationsgesetz wird daher auf vielen Ebenen seinen Ansprüchen nicht gerecht.“