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30.10.2020 | Allgemeine Meldungen

Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherung 2019 um 4,7 % gesunken

Knapp 6,9 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2019 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,7 % weniger als Ende 2018, als rund 7,2 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Mindestsicherung bezogen.

Gemessen an der Gesamtbevölkerung sank der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von 8,7 % zum Jahresende 2018 auf 8,3 % zum Jahresende 2019. Das ist die bisher niedrigste Mindestsicherungsquote seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, sogenanntes Hartz IV) erhielten Ende 2019 knapp 5,3 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 5,6 %.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII „Sozialhilfe“ bezogen knapp 1,1 Millionen Menschen. Die Zahl stieg damit leicht um 0,6 %.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)bekamen rund 385 000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 6,3 %.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungennach SGB XII „Sozialhilfe“ bezogen rund 113 000 Menschen. Das waren 6,7 % weniger als im Vorjahr.

Überdurchschnittlicher Rückgang der Leistungsempfängerzahl in Ostdeutschland

Mit einem Minus von 6,9 % sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen in den östlichen Bundesländern wie in den Vorjahren stärker als in den westlichen Bundesländern. In Westdeutschland waren 4,0 % weniger Menschen als im Jahr zuvor auf entsprechende Leistungen angewiesen. 

Niedrigste Mindestsicherungsquote seit Beginn der Berechnungen 

Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung (Mindestsicherungsquote) ging seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zurück und erreichte am Jahresende 2019 mit 8,3 % einen neuen Tiefstand. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) ist erstmals weniger als jede zehnte Person (9,9 %) auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen. In Westdeutschland sank der Anteil auf 7,9 %. 

Wie schon 2017 und 2018 war die Mindestsicherungsquote Ende 2019 in Bremen mit 17,3 % am höchsten, gefolgt von den beiden weiteren Stadtstaaten Berlin (16,0 %) und Hamburg (12,6 %) sowie dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (10,9 %). Durchgehend seit dem Beginn der Berechnungen ab dem Jahresende 2006 wiesen Ende 2019 Bayern (4,3 %) und Baden-Württemberg (5,1 %) die niedrigsten Anteile der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen auf.