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25.10.2020 | Personalwesen

Tarifvertrag: Laufzeit bringt Planungssicherheit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zeigt sich erleichtert, dass es zu einem Kompromiss im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes gekommen ist.

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„Die lineare Erhöhung um 3,2 Prozent bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie die Corona-Prämien zwischen 300 und 600 Euro in 2020 sind vertretbar, auch wenn sie an die Schmerzgrenze einzelner Städte und Gemeinden gehen“, sagt DStGB- Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die rund 2,3 Millionen Angestellten und Arbeiter der Kommunen. Insgesamt sei ein Tarifabschluss mit Augenmaß gelungen. Damit konnten weitere überflüssige Streiks zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger verhindert werden. Die Laufzeit schaffe Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden. Der Tarifabschluss wird die Kommunen mit 4,9 Mrd. Euro über die gesamte Laufzeit belasten. Dies ist allerdings erheblich weniger als die Gewerkschaftsforderungen. Allein deren Entgeltforderungen hätten die Kommunen mit 5,4 Mrd. Euro nur in 2021 belastet.

Der Tarifabschluss trifft die Kommunen in einer äußerst angespannten Finanzlage. Zwar schlossen die Städte und Gemeinden 2019 noch mit einem Überschuss in Höhe von 4,5 Mrd. Euro ab, zwischenzeitlich müssen sie aber durch die Corona-Pandemie Haushaltslöcher in nie dagewesenem Ausmaß schließen, die auch durch den von Bund und Ländern aufgespannten Schutzschirm nicht vollumfänglich ausgeglichen werden. Bis zum Jahr 2024 werden Einnahmeverluste von 45,7 Mrd. Euro erwartet. Hinzu kommt ein Investitionsrückstand von 147 Mrd. Euro. Bereits bei Beginn der Tarifverhandlungen hatte der DStGB kritisiert, dass die Gewerkschaften die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft nicht berücksichtigen. 

Positiv bewertet der DStGB die Laufzeit von 28 Monaten. Sie bringt eine finanzielle Planungssicherheit, was aufgrund der unklaren Finanzlage 2021 und 2022 hilfreich ist. Auch die Angleichung der Arbeitszeit Ost West ist 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überfällig. Ausdrücklich begrüßt der DStGB die Zulagen für die Pflegekräfte. Damit wird nicht nur die besondere Belastung während der Corona-Pandemie anerkannt, sondern das Berufsbild insgesamt aufgewertet. Der DStGB ist allerdings irritiert, dass seitens der Gewerkschaften dieses wichtige Berufsfeld anders als bei den kommunalen Arbeitgebern scheinbar nicht im Vordergrund stand.

Kritisch sieht der DStGB den verabredeten Mindestbetrag und die gestaffelte Corona-Prämie. „Mit Mindestbeträgen kann man keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fach- und Führungskräfte gewinnen“, betonte Landsberg. Es sei widersprüchlich, wenn die Gewerkschaften den Fachkräftemangel in den Kommunen beklagen, bei den Tarifverhandlungen dieses Thema aber ausblenden. Vielmehr steige durch zu hohe Mindestbeträge der Abstand zur Privatwirtschaft und erhöhe den Druck zu Ausgliederungen und Privatisierungen.

Der DStGB erwartet auch in den Jahren 2021 und 2022 erhebliche Steuermindereinnahmen. Bund und Länder sind aufgefordert, zügig auch für diese beiden Jahre finanzielle Hilfen für die Kommunen bereitzustellen, so Landsberg abschließend.