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06.11.2020 | Abfallwirtschaft, Nachhaltigkeit

VKU fordert konsequente Schritte gegen Vermüllung und für saubere Städte

Heute entscheidet der Bundesrat über die Einwegkunststoffverbotsverordnung, mit der Einwegplastik wie Strohhalme, Essen-To-Go-Plastikschachteln aus Styropor oder Wattestäbchen verboten werden. Offen ist noch, ob das Plenum auch der erweiterten Beschlussempfehlung seines Umweltausschusses folgt und weitere Produkte aus Einwegplastik verbietet, was das Verfahren allerdings verzögern könnte.

Grafik: VKU

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verordnung grundsätzlich. Mit ihr wird ein wichtiger Teil der EU-Kunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Neben Verboten beinhaltet die Richtlinie eine sog. Erweiterte Herstellerverantwortung für die Inverkehrbringer bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Damit will der Ausschuss Schlupflöcher stopfen, mit denen Vorgaben zu Mehrwegprodukten umgangen werden könnten. Auf dieser Grundlage muss aus VKU-Sicht die Bundesregierung im nächsten Schritt die Hersteller von Einwegverpackungen stärker an den Reinigungskosten beteiligen und zudem die ab 2021 geplante EU-Kunststoffsteuer als Anreiz für Industrie und Handel gestalten, um Abfall zu vermeiden.

„Einwegprodukte aus Kunststoffe sind ein rasant wachsendes Umweltproblem und vermüllen den öffentlichen Raum, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Es ist richtig, nun einen bestimmten Teil dieser Produkte vom Markt zu nehmen. Denn für Strohhalme, Wattestäbchen und Luftballonstangen gibt es umweltfreundlichere Alternativen. Bund und Länder stärken mit der Verordnung den kommunalen Stadtreinigern den Rücken im Kampf gegen Vermüllung und sorgen für saubere Städte. Im nächsten Schritt sollte der Bundesregierung die Hersteller von Einwegverpackungen stärker in die Verantwortung nehmen und an den Reinigungskosten beteiligen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr allein die Kosten zahlen“, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Die von der EU-Kunststoffrichtlinie erfassten Einwegkunststoff-Produkte machen ca. 20 Prozent des Straßenmüll-Volumens aus, wie der VKU mit einer Littering-Studie analysierte. Ihre Entsorgung kostet ca. 700 Mio. € im Jahr. Diese Kosten tragen bis dato allein die Bürgerinnen und Bürger. Der VKU setzt sich dafür ein, auch die Hersteller an den Kosten zu beteiligen. So sieht es die EU-Kunststoffrichtlinie vor, die die Bundesregierung bis Sommer 2021 noch in deutsches Recht umsetzen muss.

Kunststoffsteuer als Anreiz für Industrie und Handel gestalten, um Abfall zu vermeiden

Zudem hat die EU eine Kunststoffsteuer ab dem 1. Januar 2021 beschlossen. 80 Cent soll jedes nicht-recycelte Kilogramm Kunststoffverpackung kosten. Die Steuer zahlen die Mitgliedstaaten. Jedoch haben sie die Option, die Steuer nicht aus dem Haushalt zu nehmen, sondern auf die Hersteller umzulegen. Allein in Deutschland wird die Steuer ca. 1,3 Mrd. umfassen, so Schätzungen.

„Die Bundesregierung muss rasch konkrete Vorschläge zur Umsetzung der EU-Kunststoffsteuer machen und klar regeln: Hersteller und Inverkehrbringer zahlen die Kunststoffsteuer – also Industrie und Handel als Hersteller statt Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler. Nur dann entfaltet die Steuer die gewünschte Lenkungswirkung für Plastikvermeidung: Wer als Hersteller unnötige Verpackungen vermeidet oder Rezyklate verwendet, spart Kosten und hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Die Kunststoffsteuer kann so Anreize für die Hersteller setzen, das Recycling zu stärken bzw. gut recycelbare Verpackungen herzustellen. Beides führt zum eigentlichen Ziel: weniger Plastik für eine saubere Umwelt und lebenswerte Städte“, so Hasenkamp.  .