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26.11.2020 | Allgemeine Meldungen, Gebäudemanagement, Stadtplanung

6,4 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2019 in überbelegten Wohnungen

Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände sind zurzeit wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Besonders belastend kann das für Menschen sein, die in überbelegten Wohnungen leben. In Deutschland waren davon im Jahr 2019 rund 6,4 Millionen betroffen, 340 000 mehr als im Vorjahr.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach aktuellen Ergebnissen der Erhebung Leben in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote 2019 in Deutschland mit 7,8 % jedoch immer noch gut 9 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert der EU-27 (17,1 %). Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

Menschen in Städten zunehmend von Überbelegung betroffen

Der Trend zum Leben in der Stadt hierzulande zeigt sich auch an der wachsenden Zahl von überbelegten Wohnungen. Aufgrund der steigenden Nachfrage, Mieten und Wohnungspreise zeigte sich, dass immer mehr Menschen auf wenig Raum leben. Jede achte Person (12,7 %) wohnte 2019 hier auf zu engem Raum – im Vergleich zu 2010 ein Zuwachs von rund 3 Prozentpunkten. Auch in Kleinstädten und Vororten wird der Wohnraum knapper. 2019 lebten hier 5,5 % der Menschen auf zu engem Raum, 2010 waren es noch 4,7 %. Dagegen gibt es auf dem Land einen gegenläufigen Trend. Hier waren 2019 nur 4 % der Wohnungen überbelegt –zuvor waren es noch 4,7 %.

Alleinlebende, Armutsgefährdete, Alleinerziehende und Kinder besonders betroffen

Auch Alleinlebende können auf zu engem Raum wohnen. Ihnen müssen mindestens zwei Zimmer, etwa Wohn- und Schlafzimmer, zur Verfügung stehen, damit ihre Wohnungen nicht als überbelegt gelten. Rund 12 % der Alleinlebenden wohnten in Deutschland jedoch auf zu engem Raum. Unter den Haushalten ohne Kinder waren Alleinlebende damit am häufigsten von Überbelegung betroffen. 5 % der Bevölkerung in Haushalten ab 3 Erwachsenen und nur gut 1 % der Menschen in Haushalten mit zwei Erwachsenen lebten in überbelegten Wohnungen.

Letztlich wirkt sich das Einkommen eines Haushaltes entscheidend auf die Größe der Wohnung aus. Mehr als jede fünfte (20,5 %) armutsgefährdete Person wohnte 2019 hierzulande auf zu engem Raum.

Unter Alleinerziehenden und ihren Kindern lag die Überbelegungsquote in Deutschland bei 19 %. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit 12 % die Altersgruppe stellen, die am häufigsten zu beengt wohnt. Nach Definition der Überbelegungsquote dürfen sich zwei Kinder unter 12 Jahren unabhängig von ihrem Geschlecht noch ein Zimmer teilen, während dies für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur noch in Frage kommt, wenn sie dasselbe Geschlecht haben. Andernfalls gilt ein eigenes Zimmer als angemessen.

Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahre lagen 2019 mit einem Anteil von 8,3 % über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (7,8 %). Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren (2,6 %) lebten dagegen seltener in überbelegten Wohnungen.

Menschen in Rumänien, Lettland und Bulgarien besonders betroffen

In wirtschaftlich schwächeren Staaten der EU-27 lebten generell anteilig am meisten Menschen in überbelegten Wohnungen: In Rumänien (45,8 %), Lettland (42,2 %) und Bulgarien (41,1 %) den drei EU-27-Staaten mit der höchsten Überbelegung, stand fast jedem zweiten Menschen zu wenig Wohnraum zur Verfügung. Die Inselstaaten Zypern (2,2 %) und Malta (3,7 %) hatten dagegen EU-weit am wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

Armutsgefährdete Menschen lebten auch im EU-27-Vergleich überdurchschnittlich oft in überbelegten Wohnungen. 2019 war in der EU hiervon fast jede dritte Person (29,5 %) betroffen – 12,4 % Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt (17,1 %).

Methodische Hinweise:
EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.

Als überbelegt gilt eine Unterkunft (Wohnung, Haus), wenn mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.