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29.07.2020 | Allgemeine Meldungen, Arbeitsschutz

Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz

Heute hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zugestimmt. Unter anderem ist vorgesehen, dass bereits ab dem 1. Januar 2021 im Bereich des Kerngeschäfts der Fleischwirtschaft, der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung, kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf.

 

Zitat der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:

„Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben: klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen. Gleichzeitig haben wir im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf erreicht. Für sie wird es Ausnahmen geben, damit es nicht eine noch größere Zentralisierung gibt. Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk – das halte ich für wichtig und nötig. Denn Corona zeigt uns, wie wichtig die Stärkung von Lieferketten, Regionalität und Dezentralität ist. Zum Beispiel durch ein Mehr an kleineren Schlachthöfen in der Fläche und somit kürzeren Transportwegen. Gut und richtig ist zudem, dass auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder durch eine Mindestbesichtigungsquote stärker in die Pflicht genommen werden.“