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07.01.2020 | Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität, Stadtplanung

Wegweiser für Kommunen bei Carsharing und E-Mobilität

Gewusst wie – Reduktion der Emissionen in Städten / Gewusst wie – so könnte das Motto lauten, wenn es um die Reduktion der Emissionen durch Carsharing und E-Mobilität in Kommunen geht.

Deshalb hat die EnergieAgentur.NRW mit der Broschüre „Wegweiser für Kommunen zum Elektromobilitäts- und Carsharinggesetz – Umsetzung in der Praxis, Anwendungsbeispiele und bisherige Erfahrungen“ eine Hilfestellung für die Kommunen erstellt. Es gibt sie online unter: siehe Link 

Die Ausgangslage ist bekannt: Angesichts dauerhaft hoher Schadstoffemissionen im motorisierten Verkehr und der Konzentration der Schadstoffe vor allem in der Stadt-Luft, besteht Handlungsbedarf. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlassen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen Bevorrechtigungen einzuräumen, etwa indem sie diese von Parkgebühren befreien oder von Durchfahrverboten im Stadtgebiet ausnehmen. Auch das Carsharinggesetz (CsgG) beinhaltet wichtige Aspekte zur Emissionsreduktion.

Darum erfahren die Kommunen im Wegweiser der EnergieAgentur.NRW auch, wie sie das CsgG bei der Umsetzung des EmoG gleich mitberücksichtigen können. Die Broschüre ist Teil des Serviceangebots Elektromobiltät.NRW, sie kann kostenfrei auf der Internetseite der EnergieAgentur.NRW heruntergeladen werden. 

ElektroMobilität NRW ist eine Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums. Unter dieser Marke werden sämtliche Elektromobilitäts-Aktivitäten des Landes gebündelt. Unter diesem Dach arbeiten das Kompetenzzentrum ElektroMobilität NRW und die EnergieAgentur.NRW im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums an der Fortentwicklung der Elektromobilität in NRW – gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).