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02.01.2020 | Gesundheitswesen und Hygiene

Huml will Hebammenversorgung im neuen Jahr weiter verbessern

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will die Hebammenversorgung im Freistaat im neuen Jahr weiter verbessern. Huml betonte am Mittwoch:

 

"Es ist wichtig, mehr Hebammen zur Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen zu gewinnen. Deshalb werde ich mich am 8. Januar 2020 in Nürnberg erneut mit den Vertretern aller betroffenen Institutionen und Verbände zu einem 'Runden Tisch' treffen, um das in diesem Jahr gemeinsam erarbeitete Aktionsprogramm für die Sicherstellung der Hebammenversorgung in Bayern zu beschließen."

Huml unterstrich: "Wir wollen die bestmögliche Versorgung von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt sicherstellen. Dafür haben wir bereits wichtige Schritte umgesetzt – etwa mit unserem Hebammenbonus und dem Gründerpaket zur finanziellen Unterstützung freiberuflich tätiger Hebammen. Ein weiteres Beispiel ist unser Zukunftsprogramm Geburtshilfe zur Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung und Verbesserung der Hebammenversorgung."

Die Ministerin fügte hinzu: "Das neue Aktionsprogramm soll zusätzliche Impulse bringen. Dabei geht es zum Beispiel um die Vermittlung von Hebammen, deren Arbeitsbedingungen, die Aufklärung und Information von Schwangeren und Müttern und die Nachwuchssicherung für den Hebammenberuf. Über die Einzelheiten werden wir am 8. Januar informieren."

Bereits am 11. Februar 2019 hatte es in Nürnberg einen "Runden Tisch" zur Hebammenversorgung gegeben - unter anderem mit Vertretern des Bayerischen Hebammen Landesverbandes, der Bayerischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, des Kultus- und Wissenschaftsministeriums sowie des Landkreis-, des Bezirks-, des Städte- und des Gemeindetages. In den folgenden Monaten haben dann Arbeitsgruppen die Grundlagen für das neue Aktionsprogramm erarbeitet.

Die Ministerin erläuterte: "Die Ergebnisse der Hebammenstudie des bayerischen Gesundheitsministeriums im Jahr 2018 haben gezeigt, dass für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung auch in Zukunft insgesamt mehr Hebammen gewonnen werden müssen. Deshalb hat Bayern unter anderem im September 2018 den Bayerischen Hebammenbonus eingeführt."

Huml ergänzte: "Dieser Hebammenbonus stößt auf große Resonanz: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind insgesamt bislang 1.778 Anträge (Stand 20.12.2019) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 168 für das Antragsjahr 2019."

Der Hebammenbonus wurde im September 2018 eingeführt für freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger, die mindestens vier Geburten pro Jahr in Bayern betreuen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Ab 1. Januar 2020 fällt die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes in Bayern weg. Damit können zum Beispiel auch  Hebammen unterstützt werden, die zwar in Thüringen oder Sachsen wohnen, aber in Oberfranken tätig sind.

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Huml fügte hinzu: "Sehr erfolgreich läuft auch unsere Niederlassungsprämie für Hebammen in Bayern in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind bereits 81 Anträge für das Gründerpaket eingegangen. Davon wurden bislang 52 positiv beschieden."

Huml fügte hinzu: "Mit unserer Niederlassungsprämie wollen wir freiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben."

Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September 2019 nachweisen.

Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie hat wie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt für Pflege in Amberg übernommen. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden. Er kann online (siehe Link) eruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.