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20.02.2020 | Abfallwirtschaft

SRH kauft Müllverwertungsanlage MVR

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird alleinige Eigentümerin der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR). Heute am 20. Februar sind die Verträge zwischen der SRH und Vattenfall notariell beglaubigt worden.

Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) Foto: Stadtreinigung Hamburg

Der SRH-Konzern hält seit 2014 bereits 45 Prozent der Gesellschaftsanteile an der MVR und übernimmt jetzt die restlichen 55 Prozent der Anteile vom bisherigen Mehrheitseigentümer Vattenfall. Mit dem Kauf erwirbt die SRH einen weiteren Baustein zur langfristigen Gewährleistung der Entsorgungssicherheit der Freien und Hansestadt Hamburg.  

SRH-Geschäftsführer Prof. Dr. Rüdiger Siechau freut sich über den Vertragsabschluss: „Wir sind gleichermaßen froh und stolz, dass wir die langen Verhandlungen mit Vattenfall endlich erfolgreich abgeschlossen haben. Als Alleineigentümerin können wir die Entsorgung Hamburger Siedlungsabfalls jetzt noch flexibler und unabhängiger gestalten. Seit 1999 ist die MVR mit jährlich 320.000 t Abfall aus Hamburg und vier angrenzenden südlichen Landkreisen Niedersachsens beliefert und ausgelastet worden.“  

Umweltsenator Jens Kerstan begrüßt den Kauf der MVR in doppelter Hinsicht: „Mit dem Erwerb der MVR im Verbund mit der bereits im Jahre 2014 erworbenen Müllverwertung Borsigstraße (MVB) und dem geplanten Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) wird für die Hamburger Gebührenzahler auch künftig die thermische Verwertung ihrer Abfälle zu sehr wirtschaftlichen Kosten gewährleistet. Darüber hinaus wird bei der Verbrennung in allen drei Anlagen Wärme erzeugt, die wesentlich zur klimafreundlichen Fernwärmeversorgung der Haushalte und des Gewerbes in Hamburg beiträgt. Mit der MVR in komplett städtischer Hand können wir gezielter und unabhängiger den Energiepark Hafen steuern und planen, der das alte Kohlekraftwerk in Wedel klimafreundlich ersetzen wird.“  

Die Transaktion muss noch vom Aufsichtsrat der SRH und durch das Bundeskartellamt genehmigt werden, sodass Details des Vertrages noch nicht mitgeteilt werden können