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10.02.2020 | Brandschutz, Polizei und Rettungsdienste

Alarm! Hubschrauberbrand auf dem Landeplatz

So lautete der Startruf bei dem Löschübungstraining am Hubschrauberlandeplatz des örtlichen Klinikums. Das Trainieren des Personals im Umgang mit der Löschanlage war notwendig, um im Ernstfall die Besatzung des Hubschraubers so schnell wie möglich retten zu können. Bevor es zu diesem Startruf kam, galt es jedoch, einige Hürden zu nehmen.

Im Klinikum war zwar eine Löschanlage installiert und vorgehalten, die der Bestimmung des Rettungs- und Feuerlöschwesens der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebes von Hubschrauberflugplätzen (im Folgenden AVV genannt) entsprach. Bei der Erstunterweisung des Personals hat jedoch die Fachkraft für Arbeitssicherheit dem geplanten Personaleinsatz zum Löschbetrieb nicht zugestimmt. Ganz offensichtlich wurde beim Bau des Flugplatzes nicht ausreichend darüber nachgedacht, welche Herausforderung die Bedienung dieser Anlage an das nicht für den Brandschutz ausgebildete Pflegepersonal stellt.

Die AVV (vom 19.12.2005) schreibt für den genannten Flugplatz lediglich die Bereitstellung einer Schlauchleitung mit Mehrzweckstrahlrohr vor, das mindestens 250 Liter Schaum pro Minute ausbringen muss. Die Idee des Betreibers war, das Pflegepersonal, das den Patienten auf dem Landeplatz in Empfang nimmt, im Umgang mit diesem Strahlrohr zu schulen. Dieser Versuch scheiterte jedoch bereits kläglich, als der Trainer bei der Erstunterweisung demonstrierte, wie die Hitzeschutzkleidung anzulegen ist – von der schweren Bedienung des Stahlrohres ganz zu schweigen; eine für den Laien mühselige Tortur. Der Sicherheitsfachkraft war sofort klar: Dies ist keine Aufgabe für eine Pflegkraft. Das ist nur von einem Fachmann durchführbar.

Um den Betrieb des Landeplatzes trotzdem aufrechtzuerhalten, wurde übergangsweise für jeden Landeflug des Rettungshubschraubers stets ein Mitarbeiter der Betriebsfeuerwehr hinzugeholt. Für den Dauerbetrieb war diese Vorgehensweise jedoch keine Lösung.

Eine Erweiterung der bestehenden Löschanlage rettet den Landeplatz vor der Schließung

Das Klinikum wandte sich an die Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG, die eine clevere Lösung fand: Sie installierte einen Wasserwerfer, der über einen Joystick ferngesteuert wird (Löschmonitor) und auch von ungeübtem Personal einfach zu bedienen ist. Dadurch konnte der kostenintensive Personaleinsatz der Betriebsfeuerwehr entfallen. „Diese sogenannte Monitor-Löschanlage ist laut AVV eigentlich nur für Landeplätze vorgeschrieben, auf denen größere Hubschrauber der Kategorie 2 und 3 landen“, so Sven Elsner, Leiter des Bereiches Löschwassertechnik der Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG. „Das ist zwar hier nicht der Fall, aber mit dieser Maßnahme haben wir die bereits installierte Löschanlage erhalten können. Sie wurde so erweitert, dass die Löschmonitore darüber betrieben werden konnten“, fügt Elsner hinzu.

Um auch die Löschmittelversorgung der Monitore sicherzustellen, wurde die am Flugplatz bereitgestellte Zentrale der Anlage den Anforderungen angepasst. In der Regel werden die Löschanlagen so ausgelegt, dass das Löschmittel für mindestens 10 Minuten bereitgehalten wird. „Man spricht hier von einer Vollbevorratung“, erklärt Sven Elsner. „Bei erhöhten Flugplätzen, wie in diesem Beispiel der Kategorie 1, sind 2.500 Liter Wasser zu bevorraten. Die Anlage muss einer Ausstoßrate von 250 Litern pro Minute entsprechen.“

Bei der Entscheidung, eine Monitor-Löschanlage einzusetzen (was bei erhöhten Landeplätzen der Kategorie H1 und H2 explizit in der AVV gefordert ist), ist diese so auszuwählen, dass sie selbst bei verschiedenen Windrichtungen in der Lage ist, den Brand zu löschen.

Im genannten Beispiel des Klinikums wird mit einer Schaumzumischung über eine Dosieranlage gearbeitet. Hier wird das Wasser durch eine Pumpe vom Wasserbehälter über den Zumischer des Schaummittels bis zum Monitor gefördert. Diese Anlage hat einen entscheidenden Vorteil: Durch ein einfaches Umschalten kann sie für den Übungsfall ausschließlich mit Wasser betrieben werden. Dies ist heute wichtiger denn je, denn Schaummittel sind als wassergefährdende Stoffe eingestuft. Ihr Einsatz sollte daher ausschließlich im Falle eines Brandes erfolgen.

Wichtig ist außerdem die richtige Lagerung des Löschmittels, so dass eine Behälterbeschädigung nicht zum Austritt des Löschmittels führt. Daher wird empfohlen, die Aufstellfläche der Anlage als „Wanne“ auszuführen, womit ein ungewolltes Austreten des Löschmittels sicher vermieden wird.

Schaumversorgungsanlagen wie diese – mit konventionellem Zumischer – haben zwar den Vorteil, bei einer Übung mit Wasser arbeiten zu können, sie benötigen jedoch recht viel Energie. Steht diese nicht zur Versorgung bereit, ist der Einsatz der Druckluftschaum-Löschanlage maximat DSLA (CAFS – Comprimate Air Foam System) eine Alternative. Sie kann mit einer kleinen 230-V-Zuleitung die nötigen Schaummengen ausstoßen. „Mit Druckluftschaum hat man ein modernes Löschmittel, das beste Löschleistung erzielt“, so Elsner. „Hinzu kommt, dass der Schaum längere Wurfweiten erzielt als bei der Schaumversorgungsanlage“, fügt er hinzu.

Belastet die Schaumversorgungsanlage im Falle eines Einsatzes die Umwelt? Sven Elsner beruhigt: „Im Falle eines Brandes hat man zwar immer mit einer Umweltbelastung zu rechnen, jedoch ist die Anlage so konfiguriert, dass das Löschmittel nicht in die Umwelt gelangt. In der Platzentwässerung ist eine Umschalteinrichtung integriert, die im Löschfall das anfallende Löschwasser in einem Löschwasserauffangbehälter abführt. So werden Umweltschäden vermieden.“ Die Anlage hat einen Anschluss für eine Fremdeinspeisung. Hierüber kann sie mit einem Entschäumungsmittel betrieben werden. Dieses Mittel verhindert ein weiteres Aufschäumen und reduziert dadurch das Volumen des zu entsorgenden Löschmittels auf ein Minimum.

Fazit:

Die laut AVV vorgeschriebenen Mindestmaßnahmen für Löschanlagen auf Flugplätzen reichen nicht unbedingt aus, wenn es an Fachleuten fehlt, die die Anlage bedienen können. Eine Löschmonitoranlage hingegen erlaubt es auch ungeübtem Personal, die Anlage sicher über einen Joystick zu bedienen. Löschanlagen mit Schaumzumischer haben zudem den Vorteil, dass Löschübungen umweltfreundlich nur mit Wasser – ohne die Zumischung des Schaummittels – durchgeführt werden können. Steht die hierfür benötigte hohe Energie nicht zur Verfügung, bietet sich der Einsatz einer Druckluftschaum-Löschanlage (CAFS) an, die lange Wurfweiten erzielt. Wird bei der Installation auf die fachgerechte Ausführung von Auffangwannen und Löschwasserbehältern geachtet, sind beste Voraussetzungen geschaffen, die Umwelt nicht zu belasten.

Leistungsgröße der Löschanlagen

Löschanlagen für Hubschrau­berflugplätze sollten nach der Länge des Hubschraubers ge­plant werden, die normaler­weise den Platz benutzen. Es wird hier in drei Kategorien unterschieden:

H1 – bis maximal 5 m Länge

H2 – von 15 m bis 24 m Länge

H3 – 24 m Länge und größer

Nach dieser Größenzuordnung kann die Leistungsgröße der Löschanlage ausgelegt werden. Als Löschmittel dürfen nur Schäume eingesetzt werden, welche die Leistungsstufe B erreichen. Hierzu gibt das ICAO Airport Service Manual, Teil 1 Ab­schnitt 8.1, Auskunft.