Public Manager
25.08.2020 | Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung

NRW zentralisiert die Weiterleitung der Gewerbeanzeigen mit Unterstützung des krz

Beim Kommunalen Rechenzentrum Minden/Ravensberg-Lippe (krz) wird seit dem 1. Juli 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) betrieben und gehostet. Seit diesem Zeitpunkt können Gewerbeanzeigen landesweit vollelektronisch und medienbruchfrei an die zuständige Behörde versandt und auch direkt elektronisch bezahlt werden.

Lars Hoppmann, Geschäftsleiter des krz (Foto: krz)

Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW (WiPG) zum 1. Juli 2020 wurde das GSP.NRW offiziell zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Es wird schnellstmöglich zum zentralen digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW ausgebaut. Der nächste große technische Schritt umfasst die Umstellung zu einem nutzerfreundlichen Antragsportal, das zielgenau das Informationsbedürfnis von Unternehmen über notwendige Verwaltungsleistungen abdeckt, die diese in den verschiedenen Geschäftslagen "Unternehmen gründen, Unternehmen führen und Unternehmen schließen" im Rahmen ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung benötigen. Dieser Schritt wird spätestens bis zum Jahresende 2020 im WSP.NRW vollzogen.

Die Weiterentwicklung des WSP.NRW führt auch bei den Kommunen und sonstigen zuständigen Behörden zu Entlastungen, da die Daten aus den Gewerbeanzeigen und sonstigen in Zukunft über das WSP.NRW angebotenen Verwaltungsverfahren medienbruchfrei in die Fachverfahren der zuständigen Behörden gelangen.

Ein Gewerbe muss in Nordrhein-Westfalen bei den Städten oder Gemeinden angezeigt werden. Nach Erteilung der Empfangsbescheinigung, die bei Abwicklung der Gewerbeanzeige über das WSP.NRW vollautomatisiert erstellt wird, sind die Kommunen verpflichtet, die Daten aus der Gewerbeanzeige an zahlreiche Stellen, wie Finanzamt, IHK, Eichamt, etc. weiterzuleiten. Um die Kommunen hierbei zusätzlich zu entlasten, stellt das Land NRW seit dem 01.07.2020 die Empfangs- und Verteilplattform nala bereit. Das krz hat zusammen mit dem KDN – Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister, der d-NRW AöR sowie dem Hersteller naviga GmbH im Juni 2020 die technischen Voraussetzungen für den Betrieb aufgebaut.
Seit dem 1. Juli 2020 erfolgt die Übermittlung der Daten aus der Gewerbeanzeige an die nach der Gewerbeordnung empfangsberechtigten Stellen – unabhängig von der Art des Eingangs der Gewerbeanzeige – durch die zuständigen Behörden über das Portal. Dies ist im WiPG bzw. der WiPG-Durchführungsverordnung gesetzlich verankert und wird durch den Einsatz der nala umgesetzt.
Mit nala steht den Städten und Gemeinden eine Plattform für die Gewerbean-, -um- und -abmeldung bereit, die nach nochmaliger Prüfung der Daten auf Vollständigkeit die Informationen automatisch an alle relevanten Empfangsstellen weiterleitet.

Dafür setzt seit Mitte Juni ein eigens gegründetes Team im krz die gesetzlichen Anforderungen des Landes NRW organisatorisch um. Für die Kommunen wurde eine Kontaktadresse für ihre Anfragen eingerichtet und gleichzeitig eine Datenbank mit den entsprechenden Empfangsstellen sowie den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen aufgebaut.

Als aktive Empfangs- und Verteilplattform auf Landesebene ist nala mit den neuesten Werkzeugen ausgestattet und wickelt Empfang-, Korrekturrückmeldung, Weiterverarbeitung und termingesteuerten Versand vollautomatisch nach den jeweils individuellen Vorgaben ab. Selbstverständlich werden alle rechtlichen Vorgaben, sowohl inhaltlich, als auch technisch eingehalten. So sind Datenübermittlung und Datenqualität verbessert und Fehlerquellen minimiert.

Termingerecht stellte das krz das System zum 01.07.2020 zur Verfügung. Die lippische Kommune Dörentrup hatte als Pilotanwender im Vorfeld alle notwendigen Parameter und Empfangsstellen getestet. Seit Anfang Juli konnten innerhalb kurzer Zeit 25 weitere Städte und Gemeinden an die Plattform angebunden werden. Bei der Datenübermittlung ist für die Kommunen nur ein Ansprechpartner, nämlich das krz als Betreiber der nala notwendig. Ebenso gibt es für die empfangsberechtigten Stellen nur noch einen Ansprechpartner.

Mit Inkrafttreten des WiPG besteht eine Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die Daten aller Gewerbeanzeigen an nala zu senden. Für die verbindliche Anbindung aller NRW-Kommunen an nala ist eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2021 vorgesehen. Hierüber wurden die Kommunen seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (kurz: MWIDE) bereits informiert.

Die Kommunen müssen für die Anbindung an nala mit dem krz und dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller Kontakt aufnehmen. Um einen geregelten Übergang zu gewährleisten, vereinbart das krz einen Umstiegsplan mit den jeweiligen Städten und Gemeinden. In Folge wird ein Termin vereinbart, um die Einstellungen im Fachverfahren auf nala beim krz umzustellen. Falls das Fachverfahren bei einem IT-Dienstleister wie regio iT, KRZN, SIT oder einem anderen Rechenzentrum gehostet wird, können sich die Kommunen zunächst mit dem Dienstleister abstimmen, der dann mit dem krz die weiteren Schritte planen wird.

Zur Koordinierung der Umstellung oder bei Fragen können sich die Kommunen an die zentralen Ansprechpartner unter nala-support@krz.de oder telefonisch unter 05261 252 419 wenden.